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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: E-Government für die Wirtschaft – Digitales Unternehmenskonto ermöglicht Bürokratieabbau / Freistaat entwickelt digitale Lösung auf ELSTER-Basis für ganz Deutschland

11. Februar 2020 by Klaus Kohnen

Unternehmen haben jedes Jahr durchschnittlich 130 Kontakte zu staatlichen Behörden. Digitale Lösungen eignen sich, den dafür nötigen Arbeits- und Zeitaufwand zu reduzieren. Zudem können durch digitale Lösungen Abläufe standardisiert und bundeslandübergreifend überall in Deutschland einheitlich abgewickelt werden. Bayern ist es auf Bundesebene gelungen, den Weg für ein solches einheitliches digitales Unternehmenskonto zu beschleunigen. Der IT-Planungsrat beauftragt den Freistaat nun, die Technologie für alle Bundesländer auszurollen.

Bayern schafft damit die technischen und praktischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Unternehmenskontos. Basis wird die Technologie ELSTER, die in Bayern entwickelt wurde und sich seit Jahren in der Steuerverwaltung bewährt hat. Ein Vorteil: Die Unternehmen sind dort bereits angebunden. Dadurch können beispielsweise bereits bestehende Login-Verfahren genutzt werden.

Das Unternehmenskonto wird modular aufgebaut. Über das Portal sollen künftig unter anderem die Kfz-Anmeldungen und die Anträge von Gesundheitszeugnissen organisiert werden können. Für jedes Unternehmen können bis zu 200 Konten für Firmenmitarbeiter eingerichtet werden. Das Unternehmenskonto wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden in beide Richtungen ermöglichen, also sowohl in Form von Bescheiden als auch Anträgen. Steuerformulare sind darin enthalten ebenso wie Maschinenschnittstellen für die Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung.

Mit dem digitalen Unternehmenskonto rückt auch der „Single Point of Contact“ für Unternehmen näher. Damit können Unternehmen über eine Schnittstelle mit der Verwaltung kommunizieren. Bereits bei Bund und Ländern vorhandene Lösungen können dabei künftig in verschiedener Form an eine ELSTER-Lösung angeschlossen werden. Dafür sind etwa Schnittstellen zwischen ELSTER und Fachverfahren angedacht, die Verlinkungen von ELSTER in Landesportalen oder die Integration der ELSTER-Schnittstelle in ein vorhandenes Landeskonto. Die zentralen Funktionen des digitalen Unternehmenskontos sollen bereits 2021 zur Verfügung stehen (Phase 1). Erweiterte Funktionalitäten werden bis 2022 hinzukommen (Phase 2).

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 33 v. 11.02.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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