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StMJ: Justizminister Eisenreich stellt den neuen Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz und die Sonderdezernenten für die Bekämpfung von Hate-Speech vor

12. Februar 2020 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat heute in München den neuen Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz und die Sonderdezernenten für die Bekämpfung von Hate-Speech vorgestellt. Eisenreich zu diesem Anlass: „Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Hass im Netz unterdrückt die Meinungsfreiheit anderer und vergiftet das gesellschaftliche Klima. Zudem können aus Worten Gewalttaten werden. Die Bekämpfung von Hate-Speech ist daher eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit.“ Die bayerische Justiz sei beim Kampf gegen strafbare Hassrede gut aufgestellt. „Wir haben schlagkräftige Ermittlungsstrukturen, die wir jetzt noch weiter optimiert haben. Mit unserem Konzept sorgen wir im Kampf gegen Hate-Speech für spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern.“

Das abgestufte Konzept der bayerischen Justiz setzt auf Spezialisierung in der Fläche und sorgt gleichzeigt, wo sinnvoll, für Zentralisierung.

Eisenreich: „Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften haben wir Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet. Dadurch schaffen wir Spezialisierung und Wissen in der Fläche. Zudem haben wir zentral für ganz Bayern einen eigenen Hate-Speech-Beauftragten bestellt.“

Der neue Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, berät die Sonderdezernenten bei den örtlichen Staatsanwaltschaften und sorgt für einheitliche Maßstäbe bei der Rechtsanwendung. Gleichzeitig koordiniert er die Zusammenarbeit bei überregionalen Verfahren.

Eisenreich: „Die Stelle des neuen Hate-Speech-Beauftragten habe ich ganz bewusst bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwalt München angesiedelt. Das soll das klare Signal senden: Bekämpfung von Hate-Speech ist auch Bekämpfung von Extremismus.“

Eisenreich abschließend:

„Klar ist aber, wir können die Urheber von Hate-Speech nur effektiv verfolgen und bestrafen, wenn wir sie identifizieren können. Dazu müssen wir die Betreiber der sozialen Netzwerke noch stärker in die Pflicht nehmen. Insbesondere müssen Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden von Netzwerkbetreibern ohne Wenn und Aber beantwortet werden.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 13 v. 12.02.2020

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