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StMUV & StMELF: Volksbegehren Plus ist großer Erfolg – Mehr Artenschutz, mehr Förderung, mehr Stellen

12. Februar 2020 by Klaus Kohnen

Die Umsetzung des Begleitgesetzes sowie des Volksbegehrens zum Artenschutz läuft im Freistaat auf Hochtouren. Ein Jahr nach dem Ende der Eintragungsfrist Mitte Februar zogen Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber dazu heute eine erste Bilanz.

Glauber betonte:

„Das Volksbegehren Plus ist ein einzigartiges Erfolgsprojekt. Wir haben damit einen neuen Gesellschaftsvertrag für mehr Artenvielfalt geschlossen. Noch nie wurde der Artenschutz in Bayern mit derartigem Einsatz vorangebracht. In einem gesamtgesellschaftlichen Kraftakt wollen wir gemeinsam den Artenschwund stoppen. Dazu setzen wir auf ein deutliches Plus in der Förderung, ein deutliches Plus an Beratung und ein deutliches Plus beim Natur- und Artenschutz insgesamt. Dieses Ziel kann nur gemeinsam mit allen Beteiligten erreicht werden. Eine wesentliche Säule dabei ist neben den gesetzlichen Regelungen vor allem eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten, die wir über den Haushalt finanziell absichern. Das Volksbegehren Plus fördert Bienen und Bauern.“

Landwirtschaftsministerin Kaniber sagte:

„Mit dem Volksbegehren und dem Versöhnungsgesetz haben wir eine Blaupause geschaffen, die bundesweit beispielhaft ist. Die Artenvielfalt zu erhalten, ist unser oberstes gemeinsames Ziel. Dabei werden die fachliche Praxis und das große Wissen der Landwirte einbezogen. Deswegen haben wir ursprüngliche juristische Mängel beseitigt und Verstöße gegen die gute fachliche Praxis im Volksbegehren korrigiert. Den großartigen Einsatz unserer Landwirte für den Artenschutz unterstützen wir zum Beispiel mit der Ausweitung unseres Kulturlandschaftsprogramms, das schon bisher das umfangreichste in ganz Deutschland war. Ministerpräsident Markus Söder hat die Fortsetzung des Runden Tisches initiiert. Damit werden wir alle gesellschaftlichen Gruppen stärker einbinden. Die Verbraucher, der Freistaat, die Kommunen, die Kirchen, wir alle müssen uns nachhaltiger und ökologischer aufstellen.“

Ein zentrales Element ist laut Umweltminister Glauber die Vernetzung ökologisch hochwertiger Gebiete deutlich zu verbessern. Dazu sind insbesondere neue blühende Bänder entlang von Gewässern, Straßen und Waldrändern vorgesehen. Insgesamt 35 Millionen Euro jährlich werden dazu allein im Bereich des Umweltministeriums im Nachtragshaushalt zusätzlich zur Verfügung gestellt. Auch der verbesserte Schutz der Moore ist ein wichtiger Baustein. Um möglichst viele Bürger, Kommunen und Landwirte mitzunehmen, wird auch die Kommunikation und Beratung vor Ort ausgeweitet. Diese Aufgabe werden in Zukunft neue Biodiversitätsberater an den Landratsämtern übernehmen. Hierfür und für die Koordination an den Regierungen sollen 50 neue Stellen geschaffen werden.

Für Kaniber steht die Verbesserung des Kulturlandschaftsprogramms im Mittelpunkt, das in diesem Jahr massiv ausgebaut und um 24 Millionen auf insgesamt 300 Millionen Euro aufgestockt wurde. Das Programm fördert nicht nur den Artenschutz besonders, sondern trägt auch dazu bei, den Ökolandbau in Bayern voranzubringen. Das im Volksbegehren Plus gesetzte Ziel von 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 wird laut Kaniber nur gemeinsam mit den Verbrauchern gelingen. Auf der Vermarktung liegt daher künftig verstärkt ein Augenmerk. Der Beschluss, mehr regionale und biologische Lebensmittel in den staatlichen Kantinen einzusetzen, soll dem Absatz bayerischer Produkte einen neuen Schub verleihen. Um den Ökolandbau in den Regionen weiterzuentwickeln hat die Ministerin zudem die Zahl der Ökomodellregionen auf landesweit 27 ausgeweitet. Im Staatswald wird außerdem ein grünes Netzwerk geschaffen, die Einstellung von 50 Wildlebensraumberatern ist in der Vorbereitung. Die neue Walzverordnung wurde praxisgerecht umgesetzt.

Die Regelungen des Doppelgesetzes traten am 1. August 2019 in Kraft. Daneben wurden zur Umsetzung bereits zahlreiche Vollzugshinweise für einen einheitlichen und nutzerfreundlichen Vollzug erlassen. Hier werden Themen wie etwa das Gentechnikanbauverbot näher konkretisiert oder auch die Reduzierung der Lichtverschmutzung, damit Insekten und Vögel in der Nacht wieder Ruhe finden.

Gemeinsame Pressemitteilung von StMUV & StMELF v. 12.02.2020

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales Schlagwörter: 18/1736, 18/1816

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