Gesetzgebung

StMWi: Bundesrat beschließt Ausweitung der Statistikpflicht – Aiwanger: „Neue Statistikpflichten sind das falsche Signal“ [Vergabe öffentlicher Aufträge]

Bayerns Wirtschaftsminister Huber Aiwanger kritisiert die vorgesehene Ausweitung der Statistikpflichten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die heute im Bundesrat beschlossen worden ist. Aiwanger: „Die Vergabestellen im Freistaat und in den Kommunen müssen schon jetzt eine große Zahl komplexer Regelungen beachten. Zusätzliche bürokratische Vorgaben sind deshalb das falsche Signal. Natürlich sind Statistiken – auch für die politische Willensbildung – wichtig. Das Augenmaß darf dabei aber nicht verloren gehen.“

Mit den Neuregelungen sollen weitere Statistikpflichten eingeführt werden, die Vergabeverfahren noch komplizierter machen wird. Beispielsweise müssen dann auch bei kleineren Aufträgen eine Fülle an Details zum Auftragsgegenstand und weiterführende Angaben zum Auftragnehmer statistisch erfasst werden.

„Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass der Bundesrat unsere Initiative zur Abschwächung der Statistikpflichten nicht angenommen hat. Auch der Bundestag hat das Gesetz nicht entsprechend geändert“, erklärt Wirtschaftsminister Aiwanger.

„Immerhin haben wir es geschafft, dass der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung dazu aufgefordert hat, zukünftig zusätzliche Bürokratie für Auftraggeber und Unternehmen im Vergabewesen zu vermeiden. Wir werden auch weiter dafür kämpfen, dass überbordende Bürokratie im Vergabewesen möglichst vermieden wird. Mit dem letzte Woche auf den Weg gebrachten ‚Pakt für Freiheit‘ haben wir gemeinsam mit der Wirtschaft schon gezeigt, dass wir das Thema Bürokratieabbau auf Landesebene pragmatisch voranbringen“, so Aiwanger.

Das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ enthält neben der Erweiterung der Statistikpflichten auch Regelungen zur Umsetzung der bundesweiten Vergabestatistik durch das Statistische Bundesamt, die im Laufe des Jahres 2020 starten sollen, sowie Erleichterungen bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit.

Pressemitteilung des StMWi Nr. 28 v. 14.02.2020