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StK: Freistaat fördert dezentralen Hochwasserschutz – 13 Millionen Euro jährlich für Maßnahmen an Gewässern dritter Ordnung

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Effektiver Hochwasserschutz beginnt vor Ort. Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, die bestehenden Fördermöglichkeiten zur Stärkung des dezentralen Hochwasserrückhalts zu erweitern. Der Freistaat unterstützt die für den Hochwasserschutz an kleinen Gewässern (sogenannte Gewässer dritter Ordnung) zuständigen Kommunen mit 13 Millionen Euro jährlich. Die Fördersätze bei Vorhaben zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts sowie zur naturnahen Entwicklung von Gewässern dritter Ordnung werden von 75 auf dann 90 Prozent angehoben. Für die optimale Umsetzung dieser Mittel soll zudem ein Förderleitfaden als Hilfestellung für die Kommunen entwickelt werden. Damit gibt die Staatsregierung ein starkes Bekenntnis zum verstärkten Ausbau dezentraler Rückhaltungsmaßnahmen ab und baut diese bewährte Säule der Bayerischen Hochwasserstrategie kraftvoll aus.

Dezentrale Rückhaltemaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten. So haben die Verbesserung des Rückhalts in den Gewässern und ihrer Aue oder Kleinrückhalte wie Geländemulden eine dämpfende Wirkung auf die Abflusswelle. Maßnahmen in der Fläche wie etwa Aufforstungen oder Begrünungen mindern bereits die Entstehung eines Hochwassers. Gleichzeitig geht damit die Entwicklung von mehr naturnahen Gewässern mit hoher Artenvielfalt einher, und es werden wertvolle Gesundheits- und Erholungsräume für die Bevölkerung geschaffen.

Kommunen werden durch die ausgeweitete Förderung und Beratung noch besser in die Lage versetzt, erforderliche Maßnahmen umzusetzen und eine effektive Vorsorge zu gewährleisten. Zuletzt hat das Sturmtief „Sabine“ gezeigt, dass alle Potentiale zum Schutz von Menschen und Sachgütern ausgeschöpft werden müssen, um Schäden durch Extremwetterereignisse zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 40 v. 18.02.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)