Gesetzgebung

StK: Schneller und serviceorientierter Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Bayern – Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften in Nürnberg

Die Zuwanderung internationaler Fachkräfte leistet einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Wohlstand in unserem Land. Der Bundesgesetzgeber hat daher mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt, den Zuzug internationaler Fachkräfte wesentlich erleichtert. Insbesondere Arbeitgeber, die bereits Kontakt zu Fachkräften in Drittstaaten haben, profitieren von der Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Damit Bayerns Wirtschaft von der Neuregelung den besten Nutzen hat, wird Bayern die Verwaltungsstrukturen auf einen schnellen und serviceorientierten Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ausrichten.

Der Ministerrat hat heute beschlossen, in Nürnberg eine Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften einzurichten. Diese wird eine Außenstelle der Regierung von Mittelfranken sein. In Nürnberg entsteht damit ein Ansprechpartner für bayerische Unternehmer mit der Aufgabe, einheitliche und schnelle Entscheidungen in Sachen Fachkräfteeinwanderung zu garantieren. Wo bereits eingespielte Arbeits- und Vertrauensverhältnisse zwischen örtlicher Wirtschaft und örtlichen Ausländerbehörden bestehen, haben Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, sich an eine der 96 Kreisverwaltungsbehörden zu wenden.

Bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften in Nürnberg wird zudem eine Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung eingerichtet. Diese soll Arbeitgeber bei der Berufsanerkennung für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beraten und Leitstelle sein für die Erstinformation von potenziellen Arbeitnehmern. Diese wird ebenfalls bei der Regierung von Mittelfranken angegliedert sein.

Am Standort Nürnberg entsteht damit ein leistungsfähiges Cluster für die Fachkräftezuwanderung: Neben der neuen Zentralstelle und der Stelle für die Berufsanerkennung ist Nürnberg auch Standort der Bundeagentur für Arbeit sowie der IHK-FOSA, der zentralen deutschlandweiten Anerkennungsstelle für die IHK-Berufe.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 40 v. 18.02.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)