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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Staatsregierung will Einsatz moderner Videotechnik in Bayern konsequent ausbauen – Mehr Sicherheit an Brennpunkten und gefährdeten Orten

18. Februar 2020 by Klaus Kohnen

Die Staatsregierung sieht im Einsatz moderner Videotechnik neben der polizeilichen Präsenz einen signifikanten Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung. Sie will deshalb den Einsatz stationärer und mobiler Videoanlagen unter größtmöglicher Wahrung des Datenschutzes konsequent weiter ausbauen. Der Ministerrat unterstützt deshalb das Ziel der bayerischen Polizei, den Ausbau der Videotechnik an Brennpunkten und gefährdeten Orten fortzusetzen und zu modernisieren. Dabei erfolgt der Einsatz von Videoüberwachung in Bayern anhand klarer rechtlicher Vorgaben und nur dort, wo nötig.

Bereits in den vergangenen drei Jahren hat die Staatsregierung den Einsatz der Videotechnik deutlich intensiviert. Während im Januar 2017 noch 32 Polizeikameras in den größeren bayerischen Städten im Einsatz waren, sind es mit Stand 1. Januar 2020 bereits 81.

Die genutzte Technik und die Videoanlagen werden mit großem Erfolg bei Großveranstaltungen, Volksfesten oder Weihnachtsmärkten genutzt und sind von den Besucherinnen und Besuchern sehr gut akzeptiert.

Künftig sollen neben stationären verstärkt auch mobile Videoanlagen zum Einsatz kommen. Sie erlauben es der bayerischen Polizei dort punktuell zu reagieren, wo es die Sicherheitslage aktuell und kurzfristig erfordert und sichern so größtmögliche Flexibilität. Mit neuen Videosystemen erhofft sich die bayerische Polizei große Effizienzvorteile. Neben dem Schutz von Großveranstaltungen könnten neue Systeme zum Beispiel auch bei einem Zugunglück oder einer Naturkatastrophe unterstützend zum Einsatz kommen.

Videotechnik soll an allen sicherheitsrelevanten Bereichen des öffentlichen Personenverkehrs in Bayern im Einsatz sein. Der Freistaat Bayern als Besteller des regionalen Schienenverkehrs sichert bereits jetzt aus so genannten Regionalisierungsmitteln eine komplette Ausstattung aller Züge mit Videokameras bis 2023. Dabei gilt die zwingende Vorgabe, dass bei allen Ausschreibungen des SPNV die Fahrzeuge mit Videoaufzeichnungsanlagen ausgestattet sind. In den S-Bahnen in München und Nürnberg wurde für die Fahrgäste durch eine lückenlose Ausstattung mit Videotechnik in den Zügen eine sehr hohe Sicherheitsstufe erreicht. Die Polizei kann Videodatenmaterial aus den Zügen auf Anfrage im Nachgang sichten. Eine zentrale bayerische Forderung bleibt, die Sicherheit der Nutzer von Straßenbahnen und Bussen in Bayern sowie der S- und U-Bahn in den beiden Metropolregionen München und Nürnberg weiter zu verbessern.

Eine undifferenzierte, nahezu flächendeckende Videoüberwachung wird es in Bayern aber keinesfalls geben. Vielmehr wird sich der Einsatz von Videotechnik auch künftig auf Brennpunkte und gefährdete Orte beschränken.

Für ein deutliches Mehr an Sicherheit in Bayern hat die Staatsregierung bereits in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 insgesamt rund 2,4 Millionen Euro zielgerichtet im Bereich der Videotechnik in bayerischen Städten aufgewandt. Künftig werden Haushaltsmittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro, insbesondere für den Ausbau der temporären, mobilen und polizeilichen Videotechnik, benötigt.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 40 v. 18.02.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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Kategorie: Im Fokus, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Videoüberwachung

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