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StMi: Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Erfahrungen aus der Praxis einbringen / Wichtige Vollzugs- und Auslegungsfragen klären / Rechtsunsicherheit beseitigen

18. Februar 2020 by Klaus Kohnen

„Die Datenschutz-Grundverordnung, die seit zwei Jahren gilt, hat dafür gesorgt, dass Datenschutz plötzlich in aller Munde ist. Enorme gemeinsame Anstrengungen von Verbänden, Aufsichtsbehörden und Politik haben stark dazu beigetragen, die anfängliche Aufregung aufzufangen.“ Diese Zwischenbilanz hat Bayerns Innen- und Datenschutzminister Joachim Herrmann bei der heutigen DSGVO-Konferenz mit den bayerischen Industrie- und Handelskammern und der Wirtschaftskammer Österreich gezogen. Trotz umfangreicher Aufklärungsangebote und Hilfestellungen gebe es bei den Rechtsanwendern noch immer zahlreiche Fragen und Unsicherheiten.

„Im Interesse der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit sollten diese frühzeitig analysiert und bewertet werden“, sagte Herrmann angesichts der anstehenden Evaluierung der DSGVO durch die Europäische Kommission.

Deshalb rief der Minister die Konferenzteilnehmer aus Wirtschaft, Exekutive und Legislative dazu auf, ihre wertvollen Praxiserfahrungen in diesen Prozess einzubringen.

„Heute machen wir dazu einen wichtigen Schritt! Lassen Sie uns auch in Zukunft daran arbeiten, dass die EU-Datenschutzreform ein Erfolg für unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Unternehmen und unsere Behörden ist“, forderte Herrmann.

International habe die Reform bereits dazu geführt, dass verschiedene große Nationen und Handelspartner über eine Angleichung ihres Datenschutzrechts an die DSGVO diskutieren. Die selbstbewusste Aussage der früheren EU-Kommissarin Reding, welche das Regelwerk als ‚Goldstandard in einer vernetzten Welt‘ bezeichnet hatte, erfahre damit eine nachträgliche Bestätigung. Dennoch gebe es in der Anwendung noch grundsätzlichen Klärungsbedarf. So werden laut Herrmann beispielsweise einige der neu eingeführten Instrumente bisher in der Praxis nur vereinzelt genutzt. Als Beispiele nannte er die Verhaltensregeln, die Zertifizierung, die Einführung eines Europäischen Datenschutzsiegels oder auch das Kohärenz-Verfahren.

„Die Kommission muss dringend analysieren, woran die Zurückhaltung in diesem Bereich liegt und Vorschläge für eine Abhilfe vorlegen“, forderte der Minister.

Bis 25. Mai 2020 stellt die Europäische Kommission die DSGVO beziehungsweise ihre konkrete Anwendung auf den Prüfstand. Voraussichtlich im Herbst 2020 werden die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union laut Herrmann über Schlussfolgerungen aus dem Evaluationsbericht beraten.

„Das sollte uns aber nicht davon abhalten, in den Evaluierungsprozess wesentliche Forderungen einzubringen. Auch wichtige Vollzugs- und Auslegungsfragen sind zu klären. Eine einheitliche Auslegung wichtiger Begriffe und eine harmonisierte Rechtsanwendung kann an wesentlichen Stellen Rechtsunsicherheit beseitigen“, so der Minister.

Es sei der Bayerischen Staatsregierung schon immer ein Anliegen gewesen, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen, ehrenamtlich Tätige und Vereine vor unrealistischen Anforderungen geschützt werden und zielgenaue, vielfältige Unterstützung erhalten.

„Deshalb ist es uns auch sehr wichtig, entsprechende Forderungen in die anstehende Evaluierung der DSGVO einzubringen“, betonte Herrmann.

Zu klärende Fragen und Unsicherheiten seien hierbei etwa, wann wirklich eine informierte Einwilligung vorliegt, wie Transparenz- und Informationspflichten rechtssicher und möglichst einfach erfüllt werden können und wie das Recht auf Kopie ausgestaltet werden muss. Außerdem sei zu klären, ob auch kleine Unternehmen tatsächlich ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen müssen, nur weil sie Personalakten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Zudem sollte die Kommission nach den Worten des Ministers prüfen, ob es ein europaweit einheitliches Vorgehen auch im Hinblick auf die Höhe von Geldbußen gibt.

Pressemitteilung des StMI Nr. 46b v. 18.02.2020

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