Gesetzgebung

StMJ: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: „Ich begrüße den heutigen Kabinettbeschluss. Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Hasskriminalität unterdrückt die Meinungsfreiheit anderer und vergiftet das gesellschaftliche Klima. Zudem können auf Worte Gewalttaten folgen. Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit.“

Eisenreich weiter:

„Erfreulich ist insbesondere, dass unser bayerischer Vorschlag zur Ergänzung der Strafzumessungsregel in § 46 StGB um ‚antisemitische‘ Beweggründe eins zu eins in den Gesetzesentwurf der Bundesregierung übernommen wurde.“

Der bayerischen Gesetzesinitiative hatte der Bundesrat Ende November 2019 mit breiter Mehrheit zugestimmt.

„Antisemitische Straftaten sind nicht nur Angriffe auf einzelne Menschen jüdischen Glaubens. Sie sind zugleich ein Angriff auf unsere Demokratie. Auf solche Taten muss unser Rechtsstaat die unmissverständliche Antwort geben: Begehen Täter Straftaten aus antisemitischen Gründen, werden sie angemessen hart bestraft. Damit dokumentieren wir auch eine klare Wertentscheidung des Gesetzgebers,“ so der bayerische Justizminister.

Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht zudem unter anderem vor, dass öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte Beleidigungen künftig einer höheren Strafandrohung unterliegen.

Eisenreich: „Damit wird eine bayerische Forderung aufgegriffen. Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, erreichen mehr Menschen und sind praktisch nicht mehr aus der Welt zu schaffen.“

Der bayerische Justizminister hält es aber für notwendig, das Beleidigungsstrafrecht nicht nur punktuell, sondern umfassend zu modernisieren. Dazu hat er bereits im November 2019 einen Diskussionsentwurf vorgelegt, der über den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hinausgeht.

„Besonders schwerwiegende Beleidigungsstraftaten müssen härter bestraft werden können. Auf Beleidigungen, die über das Internet verbreitet werden, Hassreden, Beleidigungen gegenüber Personen des politischen Lebens und das sog. Cybermobbing müssen tatangemessene Strafen folgen. Denn wer die Meinungsfreiheit schützen will, muss strafbaren Hass konsequent bekämpfen,“ so Eisenreich.

Pressemitteilung des StMJ Nr. 18 v. 19.02.2020