Am 13.01.2020 verurteilte die zuständige Strafrichterin am AG München einen 45jährigen Münchner Werbekaufmann wegen einer Ordnungswidrigkeit der Zweckentfremdung von Wohnraum zu einer Geldbuße von 6.000,00 Euro. Weiterlesen
Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)
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