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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI & StMJ: Eisenreich und Herrmann geben Startschuss für bayernweiten „Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen“

4. März 2020 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann haben heute in Nürnberg den Startschuss für die bayernweite Umsetzung des „Aktionsplans Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen“ gegeben.

Eisenreich zu diesem Anlass:

„In Bayern dulden wir keine Gewalt gegen Einsatzkräfte. Wer sich täglich für uns und unsere Sicherheit einsetzt, verdient den bestmöglichen Schutz vor Übergriffen. Schon bisher haben wir Gewalt gegen Einsatzkräfte konsequent verfolgt. Mit unserem Aktionsplan sorgen wir dafür, dass die Täter noch schneller und wirkungsvoller bestraft werden können.“

Innenminister Herrmann hob hervor, dass der Trend zu mehr Gewalt gegen Einsatzkräfte leider weiterhin ungebrochen sei.

„Das ist besorgniserregend und absolut inakzeptabel“, erklärte Herrmann.

„Deshalb setzen wir auch auf abschreckende Strafen.“

Laut Herrmann habe der Freistaat darüber hinaus allein in den letzten Jahren für die Bayerische Polizei mehr als 100 Millionen Euro in die Ausrüstung investiert, unter anderem in neue Einsatzanzüge und Body-Cams. Auch der Innenminister versprach, „bestmöglich diejenigen zu schützen, die uns schützen“.

Der Aktionsplan sieht eine noch engere Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften bei Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte, Rettungskräfte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor. Besonders schwerwiegende oder öffentlichkeitswirksame Taten werden von besonderen Ansprechpartnern bei Polizei und Staatsanwaltschaften identifiziert und beschleunigt bearbeitet. Die Polizei gibt den ausermittelten Vorgang möglichst schon 14 Tage nach der Tat an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Auch die Staatsanwaltschaft bearbeitet den Fall beschleunigt. Durch eine eng abgestimmte und zeitnahe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit soll zudem eine präventive Wirkung in der Öffentlichkeit erzielt werden.

Justizminister Eisenreich:

„Mit unserem Aktionsplan zeigen wir: Wir greifen durch. Die Strafe folgt der Tat auf dem Fuß.“

Das Konzept wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und den Polizeipräsidien Oberpfalz und Mittelfranken erfolgreich erprobt. Im Jahr 2019 wurden im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg 52 Verfahren priorisiert behandelt.

„Eine Evaluation hat gezeigt: Die Verfahren wurden schneller und besser geführt. Deshalb tritt der Aktionsplan jetzt bayernweit in Kraft“, so Eisenreich.

„Auch die Bundespolizei wird unser Konzept in Bayern im Rahmen ihrer Zuständigkeit – z.B. an allen bayerischen Bahnhöfen – anwenden.“

Innenminister Herrmann bekräftigte die Bedeutung schneller Strafen:

„Das verstärkt den ‚Lerneffekt‘ und wirkt hoffentlich auch abschreckend. Nicht selten haben wir es mit Wiederholungstätern zu tun.“

Insgesamt forderte der Innenminister einen respektvolleren Umgang mit Einsatzkräften, sei es von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

„Das, was sich die Kolleginnen und Kollegen tagtäglich anhören und gefallen lassen müssen, ist oftmals grenzwertig, auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.“

Eisenreich abschließend:

„Unser Aktionsplan ist ein Signal für ganz Bayern: Wir stehen hinter unseren Einsatzkräften. Wer sie angreift, wird schnell und konsequent bestraft. Ich danke Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Kimmel und den Herren Polizeipräsidenten Zink und Fertinger für ihr großes Engagement bei der Entwicklung und Umsetzung des Konzepts. Allen sachbearbeitenden Polizeibeamten und Staatsanwälten danke ich für die gute und schnelle Arbeit.“

Hintergrund

Der Aktionsplan ergänzt die erfolgreichen Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung, den strafrechtlichen Schutz von Einsatzkräften zu verbessern. Auch auf Forderung Bayerns hat der Bundesgesetzgeber die Strafvorschriften der §§ 113 ff. StGB umgestaltet: Seit Mai 2017 gilt insbesondere ein neuer Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB) mit verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren).

Die Strafverfolgungsstatistik 2018 weist erstmals Zahlen zu den umgestalteten Strafvorschriften der §§ 113 ff. StGB aus. Danach wurden im Jahr 2018 in Bayern insgesamt verurteilt:

  • 779 Personen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB,
  • 705 Personen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nach § 114 StGB und
  • 41 Personen wegen Widerstands gegen oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamten gleichstehende Personen wie z.B. Einsatzkräfte der Feuerwehr oder eines Rettungsdienstes nach § 115 StGB.

Gemeinsame Pressemitteilung von StMI (Nr. 68b) und StMJ (Nr. 24) v. 04.03.2020

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