Aktuelles

StMI: Um Warenlieferungen sicherzustellen – Innenminister Joachim Herrmann lockert Sonntagsfahrverbot für Lkw in Bayern

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute das ‚Sonn- und Feiertagsfahrverbot‘ für Lkw ab 7,5 Tonnen für bestimmte Transporte in Bayern gelockert. Hintergrund ist, dass aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus verstärkt Waren aus dem Trockensortiment, also unter anderem haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel, gekauft werden.

„Damit wollen wir sicherstellen, dass die Geschäfte auch durch Warentransporte an Sonn- und Feiertagen bestmöglich beliefert werden können“, erklärte Herrmann.

Wie der Innenminister erläuterte, gilt die Regelung ab sofort bis zum 30. Mai 2020, aber nur für den Transport von Artikeln aus dem Trockensortiment für den Einzelhandel. In diesen Fällen ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dann nicht erforderlich.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müssen diese vom Transporteur dort eingeholt werden.

Pressemitteilung des StMI Nr. 85 v. 06.03.2020