Gesetzgebung

StMI: Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ beim Bayerischen Innenministerium beantragt

Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“ wurde heute beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Gibt das Innenministerium dem Antrag statt, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls hat der BayVerfGH über die Zulassung zu entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php abrufbar.

Pressemitteilung des StMI Nr. 82 v. 06.03.2020

Redaktioneller Hinweis: Website des Volksbegehrens.