Gesetzgebung

StK: Bayern fordert Planungsbeschleunigung – Keine blockierte Republik bei Infrastruktur und Klimaschutz / Kabinett beschließt Bundesratsinitiative

Langwierige Genehmigungsverfahren erweisen sich gerade in Zeiten konjunktureller Abkühlung als Bremse für Wohlstand und Wachstum und als Hindernis für Fortschritte beim Klimaschutz. Viele Infrastrukturprojekte kommen wegen rechtlicher Hürden, technischer Komplexität oder allgemein gestiegener Klagebereitschaft nicht voran. Das Kabinett hat daher flankierend zu fachspezifischen Ansätzen auf Bundesebene eine Bundesratsinitiative zur Planungsbeschleunigung beschlossen. Durch ein Bündel an Maßnahmen soll eine gewichtige Beschleunigung von Großprojekten erreicht werden.

Die Bayerische Bundesratsinitiative hat folgende Schwerpunkte:

  • Berücksichtigung der besonderen Bedeutung von Infrastrukturprojekten insbesondere für den Klimaschutz im Rahmen von gerichtlichen Abwägungsprozessen.
  • Schaffung einer Regelung für planerischen Bestandsschutz, damit laufende Planungen nicht durch Rechtsänderungen während des Verfahrens obsolet werden.
  • Weitgehende Verfahrensfreiheit für Ersatzneubauten zur Erleichterung von Sanierung und Erneuerung, ohne dass dadurch neue Belastungen für Anwohner entstehen.
  • Beschleunigung durch konsequente Digitalisierung – die Chancen der Digitalisierung sind bei Planung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtsverfahren zu nutzen.
  • Angemessene Ausstattung von Bundesbehörden mit qualifiziertem Fachpersonal zur zügigen Verfahrensabwicklung.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 58 v. 10.03.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)