Gesetzgebung

StK: Für mehr Umweltschutz und Entbürokratisierung – Bayern setzt sich für weitere Ausnahmen von der Belegausgabepflicht ein / Kabinett beschließt Bundesratsinitiative

Die seit 1. Januar 2020 geltende Belegausgabepflicht geht in der jetzigen Form zu weit. Die Staatsregierung möchte daher erreichen, dass zusätzliche gesetzliche Ausnahmetatbestände geschaffen werden. Mit einer Bundesratsinitiative setzt sie sich für die Ausnahme von Kleinbeträgen bis 15 Euro von der Bonpflicht ein. Ebenfalls entfallen soll die Belegausgabepflicht bei unbar abgewickelten Verkaufsvorgängen, zum Beispiel bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte.

2016 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen neue verpflichtende Anforderungen für elektronische Kassen eingeführt. Hierzu gehört die Belegausgabepflicht, die seit 1. Januar 2020 für alle Unternehmer gilt. Bislang sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Befreiung von der Belegausgabepflicht nur in besonderen Härtefallen vor. Die Staatsregierung setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Nachsteuerung auf Bundesebene ein. Hierdurch werden sowohl Unternehmen als auch Umwelt erheblich entlastet, da ein Großteil dieser Belege wegen des geringen Interesses an einer Mitnahme heute direkt im Müll entsorgt wird. Der Anspruch des Kunden, auf Wunsch einen Kassenbon zu erhalten, wird selbstverständlich nicht eingeschränkt.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 58 v. 10.03.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)