Gesetzgebung

StK: Sustainable Finance – Staatsregierung beschließt Bundesratsinitiative / Praxistaugliche Regeln für Realwirtschaft und Mittelstand schaffen

Nachhaltigkeitskriterien im Finanzwesen müssen auch die Belange des Mittelstands sowie der kleinen und mittleren Banken berücksichtigen. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zu den derzeit auf europäischer und Bundesebene vorangetriebenen Initiativen für Nachhaltigkeit im Finanzwesen („Sustainable Finance“) beschlossen. Dem Freistaat geht es darum, bei der Ausgestaltung der Regeln die Vertreter von Realwirtschaft und Finanzunternehmen angemessen einzubinden. Der Kriterienkatalog zur Definition nachhaltiger Unternehmensaktivitäten („Taxonomie“) muss schlank und handhabbar sein. Mittelstand sowie kleine und mittlere Banken dürfen nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Die Sustainable-Finance-Maßnahmen sollten zwar ambitioniert, zugleich aber von den Unternehmen zu bewältigen sein.

Die Staatsregierung fordert von der EU-Kommission ein hohes Maß an Transparenz bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitskriterien. Nur so können Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten ihre Monitoringfunktion ausüben.

Bayern warnt den Bund vor vorzeitigen Entscheidungen. Eine Mehrfachbelastung der Realwirtschaft durch voneinander abweichende Regeln in Europa und auf Bundesebene gilt es zu verhindern. Im Lichte aktueller Diskussionen auf EU-Ebene lehnt die Staatsregierung eine Aufweichung der haushaltspolitischen Stabilitätsregeln ebenso ab wie eine Abkehr von risikogerechten Kapitalanforderungen für Banken.

Hintergrund der Bundesratsinitiative sind die von der EU-Kommission infolge des 2018 vorgelegten Aktionsplans „Nachhaltiges Finanzwesen“ vorangetriebenen Initiativen. Diese sollen Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken. Mit der Konkretisierung der EU-Taxonomie steht im Jahr 2020 eine entscheidende Wegmarke bevor. Daneben erarbeitet ein eigens von der Bundesregierung eingerichteter Beirat derzeit Vorschläge für eine Sustainable-Finance-Strategie.

Die beschlossene Bundesratsinitiative soll möglichst bereits in der Sitzung des Bundesratsplenums am 13. März 2020 vorgestellt und anschließend in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats beraten werden.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 58 v. 10.03.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)