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StMI: Bayerns Innenminister Herrmann begrüßt neue Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz – AfD-Teilorganisation ‚Der Flügel‘ gilt auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistische Bestrebung

12. März 2020 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die heute vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt gegebene Einstufung der AfD-Teilorganisation ‚Der Flügel‘ (‚Flügel‘) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ausdrücklich begrüßt. Das BfV hatte den ‚Flügel‘ bereits im Januar 2019 zum Verdachtsfall erklärt, nun erfolgte die Einstufung als erwiesenes Beobachtungsobjekt. Für Herrmann ein konsequenter Schritt und eine klare Antwort des Rechtstaats:

„Der ‚Flügel‘ ist eine rechtsextremistische Bestrebung, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Die Positionen des ‚Flügels‘ sind ohne Zweifel mit unserem Grundgesetz unvereinbar. Für seine rechtsextremistischen Bestrebungen bekommt der ‚Flügel‘ nun auf Bundesebene die Quittung.“

Die heute bekannt gegebene Einstufung des ‚Flügels‘ ändert laut Herrmann nichts an der Einstufung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV). Denn der bayerische Verfassungsschutz bearbeitet auf Grundlage der Erkenntnisse des BfV sowohl die Junge Alternative (JA) als auch die Gruppierung ‚Der Flügel‘ bereits seit Mitte Januar 2019 als Beobachtungsobjekte. Gegenwärtig werden der JA und dem „Flügel“ in Bayern nach Herrmanns Angaben jeweils eine Personenzahl im unteren dreistelligen Bereich zugerechnet. Einzelne Personen in Bayern mit Bezug zur JA beziehungsweise zum „Flügel“ waren bereits in der Vergangenheit durch Verbindungen in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene aufgefallen. Das BayLfV beobachtet darüber hinaus weiterhin einzelne, nicht der JA oder dem „Flügel“ zurechenbare Personen innerhalb der AfD aufgrund deren Bezügen in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene.

Die AfD insgesamt ist gegenwärtig kein Beobachtungsobjekt des BayLfV. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz prüft allerdings schon seit Längerem offen zugängliche Quellen im Hinblick auf eine extremistische Ausrichtung des bayerischen Landesverbandes der AfD.

„Diese Prüfung durch den bayerischen Verfassungsschutz wird derzeit intensiviert“, machte Herrmann deutlich.

Pressemitteilung des StMI Nr. 89 v. 12.03.2020

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