In Bayern sind am Samstag neue Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus in Kraft getreten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Vormittag hingewiesen. So gilt ab sofort eine Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Jeder Patient oder Betreute darf jetzt nur noch einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden. Ferner dürfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten. Am Freitagabend waren vom Robert Koch-Institut auch das österreichische Bundesland Tirol und Madrid in Spanien als Coronavirus-Risikogebiete eingestuft worden. Weiterlesen
Archives for 14. März 2020
StMB: Corona-Virus – Unterstützung für Busunternehmen und Landkreise
Abschlagszahlungen an Busunternehmen werden vorgezogen / Unterstützung auch für Landkreise und kreisfreie Städte / Verkehrsministerin Schreyer: „Schnelle Hilfe, um finanzielle folgen durch Corona abzumildern“ Weiterlesen