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StMGP: Zwei neue Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus in Kraft getreten – Besuchsrechte für Krankenhäuser und Pflegeheime werden zum Schutz älterer Menschen und von Patienten eingeschränkt

14. März 2020 by Klaus Kohnen

In Bayern sind am Samstag neue Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus in Kraft getreten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Vormittag hingewiesen. So gilt ab sofort eine Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Jeder Patient oder Betreute darf jetzt nur noch einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden. Ferner dürfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten. Am Freitagabend waren vom Robert Koch-Institut auch das österreichische Bundesland Tirol und Madrid in Spanien als Coronavirus-Risikogebiete eingestuft worden.

Die Ministerin betonte:

„Es ist sehr wichtig, dass der Schutz von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen verstärkt wird. Dies gilt auch für Krankenhäuser, in denen ebenfalls besonderes schutzbedürftige Menschen sind.“

Eine weitere Allgemeinverfügung regelt die am Freitag beschlossene bayernweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten ab dem kommenden Montag bis einschließlich 19. April.

Huml unterstrich:

„An diesem Schritt führt im Kampf gegen weitere Infektionen kein Weg mehr vorbei. Klar ist auch: Die Folgen von so einschneidenden Maßnahmen müssen gut überlegt werden. Und genau das haben wir getan. Deshalb wird es eine Notfallbetreuung für bestimmte Personengruppen geben – etwa für die Kinder von Pflegekräften.“

Huml fügte hinzu:

„Bayern hat beim Thema Coronavirus von Anfang an große Entschlossenheit gezeigt Das wird auch an den zwei neuen Allgemeinverfügungen deutlich.Es bleibt dabei: Der Schutz der Bevölkerung in Bayern hat für uns oberste Priorität.“

Links zu den Allgemeinverfügungen:

  • Allgemeinverfügung des StMGP zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 13.03.2020 (wird nachträglich im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht): https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_besuchsverbot.pdf.
  • Allgemeinverfügung des StMGP zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten vom 13.03.2020 (wird nachträglich im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht): https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_schulen_kitas.pdf.

Pressemitteilung des StMGP Nr. 84 v. 14.03.2020

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