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StMJ: Gerichte und Justizbehörden halten den Betrieb für dringende und eilbedürftige Verfahren aufrecht

Die Bayerische Staatsregierung hat am 20. März 2020 Ausgangsbeschränkungen als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus angeordnet. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Es ist unsere Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der Justiz aufrechtzuerhalten, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Gesundheit der Beteiligten zu schützen. Daher haben wir der Justiz empfohlen: Konzentration auf die Kernbereiche und Reduzierung der öffentlichen Verhandlungen auf das Nötigste, insbesondere auf eilbedürftige und dringende Fälle. Die Richterinnen und Richter entscheiden darüber in richterlicher Unabhängigkeit.“

Wenn dringend notwendige Verhandlungen stattfinden müssen, haben Richterinnen und Richter verschiedene Möglichkeiten, die Teilnehmer zu schützen. Nach Vorgabe des bayerischen Gesundheitsministeriums ist wo immer möglich, ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Eisenreich erklärt:

„Um dies zu gewährleisten, können Verhandlungen in größeren Sälen stattfinden oder Besucherzahlen beschränkt und Sitzplätze gesperrt werden.“

Eisenreich appelliert an das Verantwortungsgefühl der Menschen im Freistaat:

„Nehmen Sie die Ausgangsbeschränkungen bitte ernst. Die Bürgerinnen und Bürger bitten wir nachdrücklich, auf nicht dringend notwendige Besuche bei Gerichten und Justizbehörden zu verzichten.“

Eisenreich abschließend:

„Wer in strafbarer Weise die aktuelle Krise ausnutzt, etwa indem er Schutzmasken stiehlt oder die Virus-Angst von Menschen zu Betrugstaten missbraucht, wird in Bayern konsequent und nachdrücklich verfolgt.“

Hinweis

In dem in der Anlage beigefügten Papier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Maßnahmen der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Das Papier wird fortlaufend aktualisiert.

Pressemitteilung des StMJ Nr. 29 v. 24.03.2020