Im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.) sind am 25.03.2020 zahlreiche neue Veröffentlichungen erschienen, darunter insbesondere Bekanntmachungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie eine neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA), die u.a. in der Corona-Krise begründete Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen vereinfachen soll. Es wurden u.a. folgende Bekanntmachungen veröffentlicht:
2020 Nr. 155 Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
Darunter zur Vereinfachung in der Corona-Krise begründeter Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen eine vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen (siehe 1.7). Vgl. dazu auch den Bericht aus der Kabinettssitzung v. 24.03.2020.
Vgl. hierzu die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. Zuletzt hatte das VG München mit zwei Beschlüssen v. 24.03.2020 zugunsten zweier Einzelpersonen die Wirkung der Ausgangsbeschränkungen vom 20. März 2020 aus formalen Gründen vorläufig außer Kraft gesetzt und Zweifel geäußert, ob der Freistaat Bayern die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch Allgemeinverfügung regeln durfte oder nicht durch Rechtsverordnung hätte regeln müssen.
Vgl. hierzu die im Rahmen des Erlasses eines Bayerischen Infektionsschutzgesetzes neu aufgenommene Änderung des GLKrWG, um dies auf gesetzlicher Grundlage abzusichern.
2020 Nr. 140 Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(koh)