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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Bayerisches Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) beschlossen [nebst Änderung des GLKrWG]

25. März 2020 by Klaus Kohnen

Der Bayerische Landtag hat auf seiner 43. Plenarsitzung am 25.03.2020 in Abweichung vom sonst üblichen Prozedere o.g. Gesetz beschlossen. Auch das BayVwVfG (Art. 41 – Bekanntgabe des Verwaltungsakts) wird angepasst sowie das GLKrWG (neuer Art. 60a – Stichwahlen im Rahmen der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020); die Stichwahlen sollen am 29.03.2020 aus Gründen des Infektionsschutzes im Zuge der Corona-Pandemie ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt werden; hierfür schafft die Änderung des GLKrWG eine gesetzliche Grundlage. Das Gesetz soll am 27.03.2020 in Kraft treten bzw. mit Wirkung v. 16.03.2020 (die Änderung des GLKrWG). Darüber hinaus ist das Gesetz befristet und soll mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft treten.

Die Vorgangsmappe des Landtags enthält bereits den Gesetzesbeschluss im Wortlaut.

Änderung des GLKrWG:

Art. 60a Stichwahlen im Rahmen der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020

1Die am 29. März 2020 im Zuge der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen erforderlich werdenden Stichwahlen werden ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt. 2Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden durch die Gemeinden an alle wahlberechtigten Personen von Amts wegen ohne Antrag versandt.

Änderung des BayVwVfG (Änderungen durchgetrsichen bzw. gefettet):

Art. 41 Bekanntgabe des Verwaltungsakts

(1)-(3) [….]

(4) 1Die öffentliche Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakts wird dadurch bewirkt, daß sein verfügender Teil ortsüblich bekanntgemacht wird. 2In der ortsüblichen Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Verwaltungsakt und seine Begründung eingesehen werden können. 3Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. 4In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag Zeitpunkt bestimmt werden.

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf der Staatsregierung: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verfahrensstand/Beratungsverlauf: hier.
  • Verbundene Meldungen (zum Gesetzgebungsverfahren): hier.

(koh)

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