Aktuelles

StK: Auftakttreffen des Dreierrates Grundrechtsschutz – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Grundrechtsschutz höchste Priorität / Monitoring der Corona-Maßnahmen ist sinnvoll für Rechtsstaat und Akzeptanz in der Bevölkerung

Am vergangenen Dienstag kündigte Ministerpräsident Dr. Markus Söder an, ein Dreiergremium werde die derzeit notwendigen, aber einschneidenden Maßnahmen in der Corona-Krise überwachen und prüfen – heute fand das Auftakttreffen mit dem Leiter des Katastrophenstabes, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, in der Staatskanzlei statt. Die ehemalige evangelische Münchner Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler sowie die ehemaligen Präsidenten der OLG Nürnberg bzw. Bamberg, Dr. Christoph Strötz und Clemens Lückemann, bilden den Dreierrat Grundrechtsschutz. Aufgabe des Beratergremiums ist es, die Staatsregierung zu unterstützen, den bestmöglichen Ausgleich zwischen effektivem Infektionsschutz und geringstmöglichen Freiheitsbeschränkungen zu finden. Der Dreierrat Grundrechtsschutz wird fortan regelmäßig tagen und sich mit der Staatsregierung austauschen.

Staatsminister Dr. Florian Herrmann:

„Grundrechtsschutz hat auch in diesen Zeiten höchste Priorität. Das Monitoring ist sinnvoll, um umfassend zu bewerten, inwieweit die getroffenen Maßnahmen juristisch und ethisch mit unserem Rechtsstaat in Einklang zu bringen sind. Diese Transparenz ist unabdingbar, gerade für die Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 72 v. 27.03.2020