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BayMBl. (160/2020): Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) – Besondere Ladenschlusszeiten anlässlich der Corona-Pandemie

Die o.g. Bek. des StMAS v. 27.03.2020 (Az. I6/0113.03-1/645) wurde am 30.03.2020 im BayMBl. veröffentlicht (Nr. 160). Sie tritt am 31. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 3. April 2020 außer Kraft. Soweit zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung von Ladengeschäften gestattet ist, gelten hiernach abweichend von § 3 LadSchlG landesweit folgende Ladenschlusszeiten:

  • montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 22 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen bis 12 Uhr und ab 18 Uhr.

(koh)