Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 18/7140 v. 31.03.2020). Hiernach soll der Sonderfonds „Corona-Pandemie“ um 10 Mrd. € aufgestockt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (HG 2019/2020) vor. Weiterlesen
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BayMBl. (162/2020): Notbekanntmachung der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
Die o.g. Verordnung v. 31.03.2020 wurde am 31.03.2020 im BayMBl. bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 162). Sie tritt am 01.04.2020 in Kraft. Hiernach werden durch eine Änderung von § 2 Abs. 4 Satz 2 BayIfSMV weitere Ausnahmen vom Ladenöffnungsverbot konzediert. Darüber hinaus erhält die Verordnung einen neuen § 4 (Vorläufige Ausgangsbeschränkung) und § 5 (Ordnungswidrigkeiten). Mit § 4 übernimmt die geänderte BayIfSMV den wesentlichen Regelungsgegenstand der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie v. 24.03.2020 (BayMBl. Nr. 132/2020 v. 24.03.2020 v. bzw. GVBl. Nr. 7/2020 v. 26.03.2020, S. 178), die mit Ablauf des 31.03.2020 außer Kraft tritt. (koh)