Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 18/7142 v. 01.04.2020). Hiernach soll im Auswahlverfahren für die Vergabe der Medizinstudienplätze im Rahmen der „Landarztquote“ angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Infektionsgefahren auf die zweite Stufe des Auswahlverfahrens verzichtet werden. Die Vergabe der Studienplätze würde für das kommende Wintersemester 2020/2021 damit ausschließlich anhand der in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ermittelten Rangliste erfolgen.
Weitere Informationen
- Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
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(koh)