Die 30. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 11.04.2020 den Eilantrag eines Privaten abgelehnt, der im Nürnberger Marienbergpark am Ostersonntag eine Versammlung abhalten wollte. Der Antragsteller beantragte eine Ausnahme von dem aufgrund § 1 der „Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“ geltenden Versammlungsverbotes. Er beabsichtigte die Durchführung einer Versammlung am 12. April 2020 im Marienbergpark in Nürnberg. Die Versammlungsteilnehmer sollten in jeweils zwei Meter Abstand voneinander sitzen und ein Buch lesen. Als weitere Demonstrationsmittel seien Zollstock, Hinweisschilder und ein Megafon geplant. Nachdem die Stadt Nürnberg die Ausnahme versagt hat, ließ der Antragsteller durch seinen Anwalt Eilantrag stellen. Der Antragsteller poche auf sein Recht im Park Bücher lesen zu dürfen. Es sei grundsätzlich nicht beabsichtigt Außenstehende anzusprechen. Hinzukommende Außenstehende würden auf das Einhalten der Abstandsregeln hingewiesen und notfalls weggeschickt werden. [Read more…]