Die o.g. Verordnung v. 16.04.2020 wurde am 18.04.2020 im GVBl. verkündet (GVBl. S. 214). Im Wege der Notbekanntmachung wurde sie bereits am 16.04.2020 im BayMBl. bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 205). Sie tritt im Wesentlichen am 20.04.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft treten. Sie trifft u.a. Regelungen zu Veranstaltungs- und Versammlungsverboten (§ 1), Betriebsuntersagungen (§ 2), Besuchsverboten (§ 3), Hochschulen (§ 4), Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen (§ 5) und dem ÖPNV (§ 6). Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) bis zum Ablauf des 03.05.2020. Die (erste) BayIfSMV tritt mit Ablauf des 19.04.2020 außer Kraft. (koh)
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