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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Stufenplan zur flexiblen Auslastung der Krankenhaus-Kapazitäten

21. April 2020 by Klaus Kohnen

Der Schutz der Bevölkerung ist oberstes Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Das schnelle Hochfahren der Krankenhaus-Kapazitäten und die entschlossene Anpassung der stationären Versorgungsstrukturen sind zentraler Teil der Strategie, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Die deutlich gebremste Verbreitung des Coronavirus ermöglicht es nun, in den Einrichtungen schrittweise in den Regelbetrieb zurückzukehren. Das Infektions- und Versorgungsgeschehen wird dabei laufend beobachtet, um die Strukturen jederzeit wieder an einen höheren Bedarf anpassen zu können.

Durch einen Stufenplan können die stationären Versorgungsstrukturen effizient genutzt werden, ohne eine Überlastung des Gesundheitssystems herauszufordern. Dabei kann die zuständige Regierung Krankenhäusern, Kliniken und Reha-Einrichtungen nach genauem Abwägen wieder eine (teilweise) Tätigkeit in der ursprünglichen Versorgung gestatten. Das schafft Behandlungsperspektiven für Menschen mit nicht-lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen und ermöglicht Krankenhäusern eine gewisse Planbarkeit. Sollte es die Lage notwendig machen, werden sich diese Einrichtungen jederzeit wieder auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie fokussieren.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 87 v. 21.04.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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