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BayMBl. (223/2020): Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ veröffentlicht [Bußgeldbewehrung für Verstoß gegen „Maskenpflicht“]

Der o.g. Bußgeldkatalog – Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege v. 23.04.2020, Az. C2-2101-2-7 und GZ6a-G8000-2020/122-223 – wurde am 24.04.2020 im BayMBl. veröffentlicht (Nr. 223). Er tritt am 27.04.2020 in Kraft und ersetzt den Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ v. 02.04.2020 (BayMBl. Nr. 173). Der neue Bußgeldkatalog enthält unter Nr. 11 eine Bußgeldbewehrung von 150,00 € für Verstöße gegen die ab dem 27.04.2020 in Kraft tretende Pflicht für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag), beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des StMI (Nr. 126) und des StMGP (Nr. 118) v. 24.04.2020. (koh)