Gesetzgebung

StMGP: Vereinfachtes Zulassungsverfahren für Landarztquote wegen Corona-Pandemie

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt angesichts der Corona-Pandemie in Bayern bei der Zulassung der Studienbewerber im Rahmen der „Landarztquote“ für das Wintersemester 2020/2021 auf pragmatische Lösungen. Huml betonte am Freitag in München nach einem entsprechenden Beschluss des Landtags:

„Die Zulassung unserer Bewerber zur Landarztquote wird – einmalig auf das Wintersemester 2020/2021 begrenzt – ausschließlich nach der in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ermittelten Rangliste erfolgen. Denn eine Gesundheitsgefährdung der beteiligten Prüfer und Bewerber bei Auswahlgesprächen müssen wir ausschließen. Der Schutz vor Infektionen hat für uns oberste Priorität.“

Die Ministerin unterstrich:

„Die Rangliste auf der ersten Stufe wird aus den Ergebnissen eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests ermittelt. Eine etwaige abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf und dessen Ausübung wird ebenso auf der ersten Stufe des Auswahlverfahrens berücksichtigt. Wir berücksichtigen auch eine mindestens einjährige Tätigkeit nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder eine mindestens zweijährige aktive Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die über die besondere Eignung für den Studiengang Medizin Aufschluss geben.“

Huml hob hervor:

„Das Auswahlverfahren nach der ersten Stufe bietet somit genügend Anhaltspunkte dafür, dass bei den ausgewählten Bewerbern einerseits ein guter Studienerfolg zu erwarten ist und andererseits eine Bereitschaft für eine spätere hausärztliche Tätigkeit besteht.“

Grundsätzlich sieht das bayerische Land- und Amtsarztgesetz für die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der „Landarztquote“ strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche als zweite Stufe des Auswahlverfahrens vor.

Die Ministerin ergänzte:

„Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Aber gerade der medizinische Nachwuchs soll dadurch keinen Nachteil bekommen. Das garantieren wir mit dem vereinfachten Zulassungsverfahren. Ab dem Wintersemester 2021/22 sollen die Studienplätze im Rahmen des ‚Landarztquote‘ dann wieder nach dem zweistufigen Modell vergeben werden.“

Huml erläuterte:

„Wir bieten auch jungen Menschen ohne Einserabitur die Möglichkeit eines Medizinstudiums. Konkret werden bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben – das sind rund 110 Studienplätze jährlich. Dafür verpflichten sie sich, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. Es ist zu erwarten, dass viele dabei eine enge Bindung an ihren Arbeitsort aufbauen und auch nach den zehn Jahren dortbleiben werden.“

Pressemitteilung des StMGP Nr. 119 v. 24.04.2020

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