Gesetzgebung

StMFH: Vorzeitig € 2 Mrd. für bayerische Gemeinden und Landkreise – Freistaat zahlt Tranchen aus kommunalem Finanzausgleich früher aus, um Liquidität der Kommunen in der Krise zu sichern

„Der Freistaat steht auch in dieser Krise als verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen. An unserem Rekordvolumen des kommunalen Finanzausgleichs von über 10 Milliarden Euro ändert sich nichts – trotz Pandemie und Rezession. Das Geld fließt in die Kommunen! Wir versorgen unsere Städte und Gemeinden durch vorgezogene Zahlungen von zwei Milliarden Euro jetzt sogar noch schneller mit der notwendigen Liquidität, um sie sicher durch die Krise zu bringen. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger in ganz Bayern“, gab Finanzminister Albert Füracker am Mittwoch bekannt.

Der kommunale Finanzausgleich ist eine wichtige und verlässliche finanzielle Stütze für die bayerischen Kommunen. Zentrale Leistungen wie zum Beispiel die Schlüsselzuweisungen sind bereits festgesetzt und werden vollumfänglich ausbezahlt. Mittel für das laufende Jahr in Milliardenhöhe werden jetzt sogar zeitlich vorgezogen.

„Mehr als eine Milliarde für die Kommunen kommt schon am 15. Mai“, so Füracker weiter.

Dank der schnellen Gelder wird gesichert, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben und ihre Aufgaben weiter erfüllen können. Dies kommt unmittelbar den Menschen vor Ort zu Gute: so kann zum Beispiel der ÖPNV weiter unterstützt und der kommunale Straßenbau fortgesetzt werden.

Die entsprechende Verordnung wurde heute vom Finanzminister unterzeichnet. Danach wird die nächste Rate der Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro schon Mitte Mai ausbezahlt. Parallel wird die dritte Rate der Finanzzuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises in Höhe von rund 140 Millionen Euro vorgezogen und mit der zweiten Rate an die bayerischen Gemeinden und Landkreise Mitte Mai ausbezahlt. Die übrigen vorgezogenen Auszahlungen von rund 870 Millionen Euro folgen in den nächsten Monaten, um einen kontinuierlichen Mittelzufluss bei den Kommunen zu gewährleisten und so die Liquidität zu sichern.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 80 v. 29.04.2020