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BayMBl. (238/2020): Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflege- und Rettungskräfte in Bayern (Corona-Pflegebonusrichtlinie – CoBoR)

Die o.g. Richtlinie – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege v. 30.04.2020, Az. 21-K9000-2020/176-36 – wurde am 30.04.2020 im BayMBl. veröffentlicht (BayMBl. Nr. 238). Der Corona-Pflegebonus wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist der Begünstigte. Der Antrag ist beim Landesamt für Pflege (LfP) über www.corona-pflegebonus.bayern.de abrufbar und über das dortige Onlineformular bis zum 31.05.2020 zu stellen. Nähere Informationen finden Sie hier. (koh)