Gesetzgebung

GVBl. (13/2020): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) und weiterer Rechtsvorschriften verkündet

Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 236). Es tritt am 01.05.2020 in Kraft und ändert neben dem BayLArztG auch das LStVG. Das BayLArztG erhält einen neuen § 5a „Sonderbestimmungen zum Auswahlverfahren 2020 anlässlich der Corona-Pandemie“. Hiernach wird im Auswahlverfahren für die Vergabe der Medizinstudienplätze im Rahmen der „Landarztquote“ angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Infektionsgefahren auf die zweite Stufe des Auswahlverfahrens verzichtet. Die Vergabe der Studienplätze für das kommende Wintersemester 2020/2021 erfolgt damit ausschließlich anhand der in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ermittelten Rangliste. Die Änderung des LStVG wurde erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens in den Gesetzentwurf aufgenommen (siehe Beschlussempfehlung mit Bericht). In jeder Verordnung soll künftig der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem sie in Kraft tritt. Zudem wurde Art. 51 LStVG geändert, die die amtliche Bekanntmachung von Verordnungen betrifft.

Weitere Informationen

  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Beratungsstand- bzw. Verlauf: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.

(koh)