Gesetzgebung

GVBl. (13/2020): Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 238). Es ändert das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) und tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft. Inhaltlich wird der Sonderfonds „Corona-Pandemie“ um 10 Mrd. € aufgestockt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde auch eine weitere Erhöhung der globalen Rückbürgschaft des Freistaates Bayern gegenüber der LfA Förderbank Bayern beschlossen (auf nunmehr € 12 Mrd. sttt wie urspünglich geplant auf € 2 Mrd.). Diese zusätzliche Erhöhung des Garantierahmens für die LfA Förderbank Bayern sollte aber nicht zu einem höheren Gesamtrahmen für Risikoübernahmen von Seiten des Freistaates im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie führen. Deshalb wurde parallel im Entwurf des BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetzes der dort geplante Garantierahmen um € 10 Mrd. auf dann € 26 Mrd. Euro herabgesetzt (vgl. Art. 7 Abs. 1 BayGoG).

Weitere Informationen

  • Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Beratungsstand- bzw. Verlauf: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.

(koh)