Reguläre Zug- und Busfahrpläne voraussichtlich ab Mitte Mai / Pflicht zur Mund- und Nasenbedeckung ab Montag / Ab sofort Meldestelle für volle Züge und Busse Weiterlesen
Archives for April 2020
StMI: Herrmann verlängert Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw nochmals bis einschließlich 1. Juni 2020
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute die Aufhebung des ‚Sonn- und Feiertagsfahrverbots‘ für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen nochmals bis einschließlich 1. Juni verlängert. Die Verlängerung betrifft alle Güter einschließlich Leerfahrten. Weiterlesen
BayMBl. (210/2020): Notbekanntmachung Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung [Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung]
Die o.g. Verordnung v. 21.04.2020 wurde am 21.04.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 210). Sie betrifft die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des StMGP Nr. 114 v. 21.04.2020). Die Verordnung tritt am 27.04.2020 in Kraft und ändert die 2. BayIfSMV v. 16.04.2020 (BayMBl. Nr. 205). Die geänderten konsolidierten Vorschriften lauten wie folgt (Änderungen gefettet bzw. durchgestrichen): Weiterlesen
BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zum Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund
Mit heute (21.04.2020) bekannt gewordenem Beschl. v. 18.04.2020 (1 BvR 829/20) hat das BVerfG die o.g. Verfassungsbeschwerde aus Subsidiaritätsgesichtspunkten nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen § 4 Abs. 2 und 3, § 5 Nr. 9 BayIfSMV (die §§ 4, 5 wurden durch die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung v. 31.03.2020 neu eingefügt – vgl. hier; inzwischen ist die BayIfSMV außer Kraft getreten und wurde durch die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) ersetzt (vgl. hier). Die angegriffenen Regelungen finden sich nunmehr in § 5 Abs. 2 und 3, § 7 Nr. 9 2. BayIfSMV). [Read more…]
StMGP: Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr schon jetzt Mund-Nasen-Bedeckung tragen – Gesundheitsministerin Huml: Die sog. Maskenpflicht ab dem 27. April gilt ab sieben Jahren
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat die Menschen in Bayern dazu aufgerufen, wegen der Corona-Pandemie ab sofort insbesondere in Supermärkten sowie in U-Bahnen, Bussen und S-Bahnen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Huml betonte am Dienstag in München: „Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt zwar erst ab nächster Woche. Aber es ist schon jetzt wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen.“ Weiterlesen
StK: Stufenplan zur flexiblen Auslastung der Krankenhaus-Kapazitäten
Der Schutz der Bevölkerung ist oberstes Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Das schnelle Hochfahren der Krankenhaus-Kapazitäten und die entschlossene Anpassung der stationären Versorgungsstrukturen sind zentraler Teil der Strategie, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Die deutlich gebremste Verbreitung des Coronavirus ermöglicht es nun, in den Einrichtungen schrittweise in den Regelbetrieb zurückzukehren. Das Infektions- und Versorgungsgeschehen wird dabei laufend beobachtet, um die Strukturen jederzeit wieder an einen höheren Bedarf anpassen zu können. Weiterlesen
StK: Strikte Containment- und Tracing-Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern / Ausbau der Testkapazitäten
Bayern verfolgt eine strikte Containment- und Tracing-Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Freistaat. Dafür werden dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere sechs Millionen Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. Weiterlesen
StK: Bayerische Hilfsprogramme – Einrichtungen der stationären Versorgung/ Kommunen/ Kunst und Kultur/ Soziales/ Organisierter Sport
Der Freistaat Bayern hilft im sozialen und kulturellen Bereich mit einem Volumen von rund 0,5 Mrd. Euro über Bayern. Sie sollen dort Härten abfedern: Weiterlesen
Landtag: 44. Plenum (20.04.2020) – behandelte Gesetzentwürfe
Es standen ausschließlich erste Beratungen auf der Agenda. Folgende Gesetzentwürfe der Staatsregierung wurden beraten: 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (2. NHG 2020), Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG), BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz (BayFoG). Beraten wurde auch ein Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der GO, LkrO und BezO. Die nächste Plenarsitzung (45.) findet laut Sitzungsplan am 24.04.2020 statt. Weiterlesen
StMAS: Details zur Ausweitung der Notbetreuung ab dem 27. April 2020
Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Bayern behutsam erweitert. „Wir wollen die Notbetreuung vorsichtig und Schritt für Schritt ausweiten. Mir ist es hierbei ein besonderes Anliegen, erwerbstätige Alleinerziehende zu entlasten. Denn sie sind ohne Partner bzw. ohne Partnerin mit Arbeit und Kindererziehung derzeit großen Belastungen ausgesetzt“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner. Weiterlesen
StMWK: Wissenschaftsminister Sibler appelliert zum Start der Vorlesungen an die Hochschulfamilie, die Corona-Pandemie weiterhin ernst zu nehmen und sich auf die digitalen Angebote zu konzentrieren – Vorlesungen in Bayern ab 20. April zunächst nur online
Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler appelliert zum Beginn der Vorlesungszeit am 20. April an die gesamte Hochschulfamilie, die Corona-Pandemie weiterhin ernst zu nehmen und sich auf die digitalen Angebote zu konzentrieren. Der Vorlesungsbetrieb startet für die rund 350.000 Studentinnen und Studenten an den staatlichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Technischen Hochschulen sowie Kunsthochschulen ausschließlich online, nur die Abnahme von Prüfungen und bestimmte Praxisveranstaltungen sind im Einzelfall ab 27. April unter strengen Hygienemaßnahmen an der Hochschule selbst möglich. Weiterlesen
BayORH: Transparenz statt Schattenhaushalt – ORH berät zu Gesetzentwurf BayernFonds und Bayerische Finanzagentur
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) erkennt die Notwendigkeit und Dringlichkeit beabsichtigter Maßnahmen zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft grundsätzlich an. Angesichts des immensen Finanzvolumens des Sondervermögens von 20 Milliarden Euro und Garantien von bis zu 36 Milliarden Euro empfahl er am 16.04.2020 in einer Beratenden Äußerung Landtag und Staatsregierung, dieses nicht in einem Schattenhaushalt, sondern transparent im Haushaltsplan nachzuweisen. Das Budgetrecht des Landtags und seine damit verbundene Kontrollfunktion sollten stärker berücksichtigt werden. Kritisch sieht er die durch Gesetz vorgesehene Möglichkeit, der Finanzagentur etwa die gesamte Staatsschuldenverwaltung und das Liquiditätsmanagement anzuvertrauen. Das führte zu einem Kontroll- und Kompetenzverlust des Staates. Zudem besteht die wohl zu wenig bestimmte Ermächtigung des Finanzministeriums, die Verwaltung des BayernFonds per Verordnung einem Dritten zu überantworten. Dass dabei auch seine Prüfungs- und Erhebungsrechte komplett auf der Strecke bleiben können, will der ORH nicht nur zur Kenntnis nehmen. Weiterlesen
GVBl. (11/2020): Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) verkündet
Die o.g. Verordnung v. 16.04.2020 wurde am 18.04.2020 im GVBl. verkündet (GVBl. S. 214). Im Wege der Notbekanntmachung wurde sie bereits am 16.04.2020 im BayMBl. bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 205). Sie tritt im Wesentlichen am 20.04.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft treten. Sie trifft u.a. Regelungen zu Veranstaltungs- und Versammlungsverboten (§ 1), Betriebsuntersagungen (§ 2), Besuchsverboten (§ 3), Hochschulen (§ 4), Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen (§ 5) und dem ÖPNV (§ 6). Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) bis zum Ablauf des 03.05.2020. Die (erste) BayIfSMV tritt mit Ablauf des 19.04.2020 außer Kraft. (koh)
StMI: Verfassungsschutzbericht 2019 – Rechtsextremismus aktuell größte Bedrohung für innere Sicherheit / Digitale rechtsextremistische Subkultur im Internet / Corona-Krise von Extremisten aller Phänomenbereiche für Propaganda missbraucht
Der Rechtsextremismus stellt aktuell die größte Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland dar. Dennoch bleibt auch die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus virulent. Das sagte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2019. Weiterlesen
BayVerfGH: Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in Bayern gegeben sind. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dies verneint und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 LWG vorgelegt. Der Verfassungsgerichtshof hat innerhalb von drei Monaten über die Vorlage, die heute eingegangen ist, zu entscheiden. Weiterlesen
StMI: Bayerisches Innenministerium legt Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ dem BayVerfGH vor
Das Bayerische Innenministerium hat heute das beantragte Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ dem BayVerfGH zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt. Weiterlesen
BayMBl. (205/2020): Notbekanntmachung Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV)
Die o.g. Verordnung v. 16.04.2020 wurde am 16.04.2020 im BayMBl. bekanntgemacht (Nr. 205). Sie tritt im Wesentlichen am 20.04.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft treten. Sie trifft u.a. Regelungen zu Veranstaltungs- und Versammlungsverboten (§ 1), Betriebsuntersagungen (§ 2), Besuchsverboten (§ 3), Hochschulen (§ 4), Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen (§ 5) und dem ÖPNV (§ 6). Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) bis zum Ablauf des 03.05.2020. Die (erste) BayIfSMV tritt mit Ablauf des 19.04.2020 außer Kraft. (koh)
StMB: Corona – Masken-Gebot im ÖPNV
Das öffentliche Leben in Bayern wird schrittweise wieder hochgefahren. Um dabei eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die erzielten Fortschritte nicht zu gefährden, hat die Bayerische Staatsregierung umfassende Schutzmaßnahmen beschlossen. Im öffentlichen Personennahverkehr sollen Fahrgäste und Personal ab sofort mit sogenannten „Community-Masken“ vor Ansteckung geschützt werden. Weiterlesen
StK: Fortsetzung der bayerischen Corona-Strategie / Begleitmaßnamen
Ausgangsbeschränkung / Geschäfte / Gastronomie, Hotellerie, Tourismus / Veranstaltungen und Versammlungen / Schulen, Kinderbetreuung / Hochschule, Universitäten / Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime / ÖPNV / Containment und Tracing (Nachverfolgung) / Material und Beschaffung / Kontaktstelle für Unternehmen / Sicheres Arbeiten während der Pandemie Weiterlesen
BVerfG: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot teilweise erfolgreich
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des VG Gießen und des Hessischen VGH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird. Weiterlesen