BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 – 1 BvR 996/20.
Archives for 1. Mai 2020
StMGP: Huml prüft Erleichterungen bei Besuchsverbot in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen – Bayerns Gesundheitsministerium erarbeitet Vorschläge
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml prüft derzeit, ob es Erleichterungen bei dem zum Schutz vor Corona-Infektionen erlassenen Besuchsverbot für Altenheime und Pflegeeinrichtungen geben kann. Weiterlesen
BayMBl. (239/2020): Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) bekannt gemacht
Die o.g. Verordnung v. 01.05.2020 wurde am 01.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 239 v. 01.05.2020). Sie tritt im Wesentlichen am 04.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft treten. Die 3. BayIfSMV ersetzt die 2. BayIfSMV, die mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft tritt. Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine Woche; diese tritt hiernach erst mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft. Inhaltlich setzt die 3. BayIfSMV die Beschlüsse des Ministerrats v. 28.04.2020 um, d.h. insbesondere die Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis zum 10.05.2020, die Zulassung von Versammlungen und Gottesdiensten unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Änderungen im Hinblick auf Ladengeschäfte (letztere waren bereits durch die Verordnung zur Änderung der 2. BayIfSMV v. 28.04.2020 umgesetzt worden und fanden nun auch Eingang in die 3. BayIfSMV). Weiterlesen
BVerfG: Einstweilige Anordnung betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. BayIfSMV abgelehnt
Mit heute bekannt gewordenem Beschl. v. 29.04.2020 (1 BvQ 47/20) hat das BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV in Gestalt der Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020 vorläufig außer Vollzug zu setzen, hilfsweise § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV dahingehend auszulegen, dass die Verkaufsfläche auch künstlich (durch Absperrung) auf 800 qm begrenzt werden kann, abgelehnt. Weiterlesen