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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Erweiterung des Justizbetriebs in Bayern

7. Mai 2020 by Klaus Kohnen

In den ersten Wochen der Corona-Krise hat das bayerische Justizministerium den Gerichten eine Konzentration auf die Kernbereiche und die Reduzierung der öffentlichen Verhandlungen auf eilbedürftige und dringende Fälle empfohlen. Jetzt werden in Abstimmung mit den drei Präsidenten der OLG, dem Präsidenten des BayObLG und den drei Generalstaatsanwälten die Empfehlungen an die aktuelle Entwicklung angepasst.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:

„Es ist nun die richtige Zeit, den Justizbetrieb schrittweise zu erweitern. Dabei ist auf den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten zu achten.“

Das Corona-Virus wird den Justizbetrieb sowie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche noch länger prägen. Daher geht es in der bayerischen Justiz jetzt um eine schrittweise Erweiterung des Dienstbetriebs – mit den gebotenen Schutzmaßnahmen.

Die Richterinnen und Richter entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit, wann Verhandlungen stattfinden.

Der Präsident des OLG München Peter Küspert:

„Die Justiz bleibt auch in Corona-Zeiten handlungsfähig. Wir werden jetzt nach und nach verhandeln, was in den letzten Wochen verschoben wurde.“

Das Justizministerium hat in Abstimmung mit den Präsidenten der OLG, dem Präsidenten des BayObLG und den Generalstaatsanwälten Vorschläge für Schutzmaßnahmen in den Gerichten und Justizbehörden entwickelt.

  • Masken: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann für alle, die ein Gerichtsgebäude betreten, angeordnet werden. In dem Fall wird Besuchern, die sich weigern, der Zutritt zum Gebäude verwehrt; bei Verfahrensbeteiligten entscheiden die zuständigen Richter und Rechtspfleger darüber.
  • Mindestabstand: Wo immer möglich, muss der empfohlene Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden.
  • Markierungen: Wartezonen vor den Sitzungssälen sollen u.a. mit Klebestreifen kenntlich gemacht werden.
  • Einsatz von Hilfsmitteln: Richterinnen und Richter können z.B. transparente Trennscheiben aufstellen lassen oder bei der Inaugenscheinnahme von Dokumenten und Fotos Beamer, Dokumentenkameras, Pinnwände o.Ä. im Prozess einsetzen.
  • Einsatz vorhandener Videotechnik: Richterinnen und Richter können in geeigneten Fällen Online-Verhandlungen bzw. Video-Vernehmungen und -anhörungen durchführen. Bereits 50 Videokonferenzanlagen stehen zur Verfügung, sie können von 53 Gerichten genutzt werden. Acht weitere Anlagen wurden bereits erworben. Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung.

Eisenreich: „In dem Maß, wie ein angemessener Gesundheitsschutz der Justizbediensteten, Verfahrensbeteiligten und Besucher sichergestellt wird, ist eine Erweiterung des Justizbetriebs möglich.“

Abschließend spricht Eisenreich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz seinen Dank aus:

„Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes können sich weiter auf den Rechtsstaat verlassen. Dafür haben Sie alle mit Ihrem großartigen Einsatz trotz schwieriger Bedingungen in den vergangenen Wochen gesorgt. Hierfür möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken.“

Pressemitteilung des StMJ v. 07.05.2020

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