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StMGP: Krankenhäuser auf dem Weg zum Normalbetrieb – Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums in Kraft getreten

9. Mai 2020 by Klaus Kohnen

Krankenhäusern und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird aufgrund der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bayern schrittweise die Rückkehr zum Normalbetrieb erlaubt. Darauf hat am Samstag Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hingewiesen.

Mit Allgemeinverfügungen des Gesundheits- und des Innenministeriums vom 19. und 24.03.2020 waren Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen verpflichtet worden, soweit medizinisch vertretbar, bis auf Weiteres alle planbaren Behandlungen zurückzustellen oder zu unterbrechen. Ziel war, möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Patienten freizumachen.

Huml betonte:

„Es hat sich gezeigt, dass dieser Schritt richtig war. Trotz regional teils massiver Betroffenheit haben die Kliniken in Bayern zu jeder Zeit die Patientenversorgung auf höchstem Niveau sichergestellt.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt es nunmehr zu, wohl abgewogene Schritte in Richtung einer Rückkehr zum Regelbetrieb zu gehen. Es ist wichtig im Sinne der Patientinnen und Patienten, die auf eine Behandlung warten, dass freie Kapazitäten schrittweise wieder für die reguläre gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.“

Huml erläuterte:

„Gleichzeitig gilt es, dass angesichts der aktuell beschlossenen gesellschaftlichen Erleichterungen mit der gebotenen Vorsicht agiert wird. Jeder Schritt muss fortwährend im Hinblick auf Belastung der Kliniken und die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abgewogen werden.“

In diesem Sinne hat das bayerische Kabinett die Umsetzung eines Stufenplans beschlossen, um die Versorgungsstrukturen der Kliniken einerseits wieder für die medizinische Regelversorgung zu nutzen, andererseits aber eine Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin zu verhindern. Die Allgemeinverfügung, die diesen Plan umsetzt, ist am 08.05.2020 bekannt gegeben worden und am 09.05.2020 in Kraft getreten.

Demnach  dürfen bis auf wenige Ausnahmen reine Privatkliniken und psychosomatische Einrichtungen ohne Einschränkungen in ihren Normalbetrieb zurückkehren. Für die Versorgung von gesetzlich Versicherten zugelassene Krankenhäuser müssen zunächst 30 % ihrer Intensivkapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit und 25 % ihrer Normalkapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Patienten zur Verfügung halten.

Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation sind gehalten, 30 % der Kapazitäten zu reservieren. Im Einzelfall kann die jeweils zuständige Regierung weitere Erleichterungen gestatten oder aber im Bedarfsfall auch strengere Freihaltepflichten anordnen.

„Wir haben ein atmendes System geschaffen, das einerseits Erleichterungen zulässt, das aber bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen andererseits sehr rasch zielgerichtetes, konsequentes Gegensteuern ermöglicht“, erläuterte die Ministerin.

„Ich bin zuversichtlich, dass unsere hervorragende Versorgungsstruktur diese enorme Herausforderung durch die Pandemie meistern wird.“

Huml unterstrich:

„Aus meiner Sicht haben sich insbesondere auch die für die Patientensteuerung im Pandemiefall neu geschaffenen Organisationsstrukturen bewährt. Ich danke allen Beteiligten in den Kliniken, den anderen stationären Einrichtungen und den Ärztlichen Leitern in den Führungsgruppen Katastrophenschutz für ihr herausragendes Engagement in den vergangenen Wochen.“

Pressemitteilung des StMGP Nr. 129 v. 09.05.2020

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