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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Bayern will härtere Strafen bei digitalen Angriffen auf Krankenhäuser und andere kritische Infrastrukturen – Bundesratsentschließung auf den Weg gebracht

13. Mai 2020 by Klaus Kohnen

Es ist Aufgabe des Staates, für Sicherheit in einer zunehmend digitalen Welt zu sorgen. In der Corona-Krise zeigt sich, wie sehr die Gesellschaft auf den störungsfreien Betrieb besonders von Krankenhäusern und anderen kritischen Infrastrukturen (z.B. Strom- und Wasserversorgung, Telekommunikation) angewiesen ist. Erst im März 2020 mussten nach einem Cyber-Angriff sämtliche IT-Systeme in der Universitäts-Klinik im tschechischen Brünn heruntergefahren, Operationen abgesagt und Patienten in andere Häuser verlegt werden.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt:

„Cyber-Angriffe können zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit, zu Versorgungsengpässen oder anderen schwerwiegenden Folgen führen. Im Extremfall – etwa beim Ausfall von Beatmungsgeräten – können Cyber-Angriffe sogar Menschenleben fordern.“

Warnmeldungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik belegen: Cyber-Angriffe mit Bezug zum Corona-Virus nehmen zu. Minister Eisenreich setzt sich angesichts der Bedrohungslage dafür ein, den strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen zu verbessern.

Der Minister:

„Das Strafrecht muss mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung Schritt halten. Die bestehenden Gesetzeslücken bei Angriffen auf IT-Systeme systemrelevanter Einrichtungen sind für mich nicht hinnehmbar.“

In einer Bundesratsentschließung fordert der Freistaat:

  • Härtere Strafen für Taten, die sich auf Daten kritischer Infrastrukturen beziehen: Der bayerische Justizminister: „Es muss im Strafgesetzbuch einen Unterschied machen, ob jemand das Einkaufsverhalten einer Einzelperson oder die sensiblen Daten eines Krankenhauses ausspäht.“ Die Täter sollen in letzterem Fall mit deutlich höheren Freiheitsstrafen bestraft werden können. Bisher liegt die Obergrenze bei drei Jahren. Durch erhöhte Mindeststrafen sollen schwerwiegende Angriffe künftig im Regelfall nicht mehr mit bloßen Geldstrafen geahndet werden. Außerdem soll eine ausdrückliche Strafschärfungsmöglichkeit für Computer-Sabotage mit tödlichem Ausgang in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
  • Erweiterte digitale Befugnisse für die Ermittler: Eisenreich: „Härtere Strafrahmen nützen wenig, wenn die Täter aufgrund fehlender Befugnisse nicht identifiziert werden können.“ Der Antrag Bayerns setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen die Möglichkeiten für Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Verkehrsdatenerhebung gesetzlich zuzulassen bzw. zu erweitern.

Eisenreich abschließend:

„Der Freistaat ist entschlossen, der wachsenden Bedrohung für kritische Infrastrukturen nachhaltig entgegenzutreten – nicht zuletzt, um potentielle Täter abzuschrecken und das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit gerade auch in Krisen zu erhalten. Dafür brauchen unsere Strafverfolger und Gerichte moderne Strafgesetze, die in Berlin gemacht werden müssen.“

Hintergrund

Die Strafrahmen der Tatbestände des Cyberstrafrechts in §§ 202a ff. und §§ 303a f. StGB liegen überwiegend im unteren Bereich der Sanktionsmöglichkeiten, selbst wenn es um Daten von kritischen Infrastrukturen geht. Es besteht zudem keine ausdrückliche Möglichkeit, auf schwerwiegende Tatfolgen (wie etwa bei der leichtfertigen Verursachung des Todes eines Menschen infolge des Ausfalls von Beatmungsgeräten) tat- und schuldangemessen reagieren zu können.

Eine Verkehrsdatenerhebung nach § 100g StPO ist derzeit bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen nur eingeschränkt möglich; eine Überwachung der Telekommunikation in Form der „Serverüberwachung“ oder eine Online-Durchsuchung sind mangels Vorliegens einer Katalogtat nach § 100 a Absatz 2 bzw. § 100 b Absatz 2 StPO derzeit gar nicht zulässig.

Pressemitteilung des StMJ Nr. 37 v. 13.05.2020

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