Gesetzgebung

VO zur Änderung der Vierten Bayerischen InfektionsschutzmaßnahmenVO bekannt gemacht

Die o.g. Verordnung v. 14.05.2020 wurde am 14.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 269). Inhaltlich setzt sie insbesondere die Beschlüsse des Ministerrats aus der Kabinettssitzung v. 12.05.2020 um (stufenweise Öffnung der Gastronomie, Zulassung des Spielbetriebs der 1. und 2. Fußballbundesliga, Maskenpflicht auch im Fernverkehr, Geltungsdauer der 4. BayIfSMV wird bis zum Ablauf des 29. Mai 2020 verlängert). Die Verordnung tritt im Wesentlichen am 18.05.2020 in Kraft, teilweise bereits am 16.05.2020 (Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga), teilweise erst am 25.05.2020 (weitere Lockerungen in der Gastronomie).

Redaktioneller Hinweis

Zur Genese der 4. BayIfSMV sowie Entscheidungen vgl. hier.