Die o.g. Verordnung v. 15.05.2020 wurde am 15.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. 273). Sie tritt am 16.05.2020 in Kraft und verlängert die Geltungsdauer der EQV bis zum Ablauf des 15.06.2020. Personen, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach Bayern einreisen, sind hiernach grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Abweichungen von diesem Grundsatz sind aufgrund von epidemiologischen Einschätzungen möglich und in einem neuen § 1a näher spezifiziert. (koh)
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