Gesetzgebung

Fünfte Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenVO bekanntgemacht

Die o.g. Verordnung v. 20.05.2020 wurde am 29.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 304). Sie tritt im Wesentlichen am 30.05.2020 in Kraft und ersetzt die 4. BayIfSMV, die mit Ablauf des 29.05.2020 außer Kraft tritt. Die 5. BayIfSMV soll mit Ablauf des 14.06.2020 außer Kraft treten. (koh)