Bayerische Bauordnung (BayBO) wird zur einer der modernsten in ganz Deutschland / Beschleunigte Baugenehmigungen, vereinfachtes Abstandsflächenrecht, nachhaltiges Bauen mit Holz / Ministerin Schreyer: „Mit der neuen Bauordnung stellen wir uns den aktuellen Herausforderungen.“ Weiterlesen
BayMBl. (304/2020): Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 20.05.2020 wurde am 29.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 304). Sie tritt im Wesentlichen am 30.05.2020 in Kraft und ersetzt die 4. BayIfSMV, die mit Ablauf des 29.05.2020 außer Kraft tritt. Die 5. BayIfSMV soll mit Ablauf des 14.06.2020 außer Kraft treten. (koh)
BayMBl. (287/2020): Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 20.05.2020 wurde am 20.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 287). Sie tritt am 21.05.2020 in Kraft und ändert insbesondere § 9 der 4. BayIfSMV (Sport). Vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des StMI Nr. 150 v. 19.05.2020. § 9 der 4. BayIfSMV erhält hiernach folgenden Wortlaut (Änderungen durchgestrichen bzw. gefettet): Weiterlesen
StMWK: Mehr Zeit für Abiturientinnen und Abiturienten – Neuer Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Der Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) sowie für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in Bayern, die nicht am DoSV teilnehmen, soll auf den 20. August 2020 verschoben werden. Das gab Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Auf Grund der noch andauernden Corona-Krise und der damit verbundenen Verlegung der Abiturprüfungen wurde das Bewerbungsportal bei der Stiftung für Hochschulzulassung nicht am 15. April 2020 geöffnet. Die Öffnung soll nun am 1. Juli 2020 erfolgen. Weiterlesen
BayMBl. (273/2020): Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 15.05.2020 wurde am 15.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. 273). Sie tritt am 16.05.2020 in Kraft und verlängert die Geltungsdauer der EQV bis zum Ablauf des 15.06.2020. Personen, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach Bayern einreisen, sind hiernach grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Abweichungen von diesem Grundsatz sind aufgrund von epidemiologischen Einschätzungen möglich und in einem neuen § 1a näher spezifiziert. (koh)
BayMBl. (269/2020): Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) bekannt gemacht
Die o.g. Verordnung v. 14.05.2020 wurde am 14.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 269). Inhaltlich setzt sie insbesondere die Beschlüsse des Ministerrats aus der Kabinettssitzung v. 12.05.2020 um (stufenweise Öffnung der Gastronomie, Zulassung des Spielbetriebs der 1. und 2. Fußballbundesliga, Maskenpflicht auch im Fernverkehr, Geltungsdauer der 4. BayIfSMV wird bis zum Ablauf des 29. Mai 2020 verlängert). Die Verordnung tritt im Wesentlichen am 18.05.2020 in Kraft, teilweise bereits am 16.05.2020 (Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga), teilweise erst am 25.05.2020 (weitere Lockerungen in der Gastronomie). Weiterlesen
Bayerischer Städtetag: Landtagsanhörung über Flächenverbrauch – „Obergrenzen lösen nicht das Problem der steigenden Flächenkonkurrenz“
Bayern wächst, die Einwohnerzahl nimmt zu. Menschen suchen Wohnungen, Arbeitsplätze, Kindergarten- und Schulplätze für ihre Kinder. Die Wirtschaft braucht Spielraum, um sich weiterentwickeln zu können und für eine Rezession gerüstet zu sein – gerade in der aktuellen Corona-Krise mit der Ungewissheit der Konjunkturentwicklung. All diese Einrichtungen brauchen Platz, in den Metropolen und in den Städten der ländlichen Räume. Städte und Gemeinden brauchen Möglichkeiten, sich im Einzelfall auch nach außen zu entwickeln. Kehrseite der erfolgreichen Wachstumsgeschichte Bayerns ist eine Inanspruchnahme von Fläche und eine Nutzungskonkurrenz um Flächen zu Lasten von Natur und Landschaftsbild. Weiterlesen
StMJ: Bayern will härtere Strafen bei digitalen Angriffen auf Krankenhäuser und andere kritische Infrastrukturen – Bundesratsentschließung auf den Weg gebracht
Es ist Aufgabe des Staates, für Sicherheit in einer zunehmend digitalen Welt zu sorgen. In der Corona-Krise zeigt sich, wie sehr die Gesellschaft auf den störungsfreien Betrieb besonders von Krankenhäusern und anderen kritischen Infrastrukturen (z.B. Strom- und Wasserversorgung, Telekommunikation) angewiesen ist. Erst im März 2020 mussten nach einem Cyber-Angriff sämtliche IT-Systeme in der Universitäts-Klinik im tschechischen Brünn heruntergefahren, Operationen abgesagt und Patienten in andere Häuser verlegt werden. Weiterlesen
StMUV: Klimaschutzgesetz geht nächsten Schritt – Bayern soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein [Bayerisches Klimaschutzgesetz]
Der Ministerrat hat heute den Weg frei gemacht für die weitere parlamentarische Behandlung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Vorangegangen war die gesetzlich vorgesehene Anhörung der Verbände – 50 Verbände wurden dabei beteiligt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: Weiterlesen
StK: Bayerische Corona-Strategie – Konzepte zum weiteren Vorgehen [Änderung der 4. BayIfSMV]
Innenministerium erarbeitet Konzept zur infektionsschutzkonformen Durchführung von Versammlungen / Stufenweise Öffnung der Gastronomie / Zulassung des Spielbetriebs von der 1. und 2. Fußballbundesliga / Maskenpflicht auch im Fernverkehr / Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) wird bis zum 29. Mai 2020 verlängert Weiterlesen
BayMBl. (247/2020): Verordnung zur Änderung der 3. BayIfSMV und der 4. BayIfSMV bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 07.05.2020 wurde am 07.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 247). Sie tritt am 08.05.2020 in Kraft und ändert § 7 Abs. 1 und § 7a Satz 1 der 3. BayIfSMV sowie mit § 2 Abs. 1 und § 3 Satz 1 der 4. BayIfSMV die entsprechenden Nachfolgebestimmungen in jeweils gleicher Weise, indem die Wörter „eine weitere Person“ durch die Wörter „Angehörige eines weiteren Hausstands“ ersetzt werden. Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eingebracht
Die Regierungsfraktionen haben o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 18/7739 v. 06.05.2020). Hiernach wird die Übergangsregel des Art. 83 Abs. 1 BayBO dahingehend geändert, dass sie auch dann eine Ausnahme von der 10H-Regelung vorsieht, wenn die Windkraft-Anlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe statt einer anderen Windkraft-Anlage errichtet wurde, die mit Ablauf des 20. November 2014 zwar noch nicht errichtet, aber entweder bereits genehmigt oder genehmigungsfähig war. Weiterlesen
BayMBl. (245/2020): Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) – Druckfehlerberichtigung
Die o.g. Verordnung v. 05.05.2020 wurde am 06.05.2020 berichtigt (BayMBl. Nr. 245). Die Berichtigungen betreffen die §§ 9 und 23 der 4. BayIfSMV. Die beiden § 23 betreffenden Berichtigungen sind ausschließlich rechtsförmlicher Natur. In § 9 wird ein Verweis angepasst – hiernach ist die Nutzung von Umkleidekabinen für Trainingszwecke der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders nunmehr zulässig. (koh)
StMUK: Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2020 als Freiversuch – Kultusminister Piazolo kündigt Sonderregelung für Lehramtsstudierende an
Lehramtsstudierende in Bayern sollen bei der Vorbereitung und Durchführung der bereits verschobenen Prüfungen zum ersten Staatsexamen nicht durch die auf Grund der Corona-Pandemie verursachten besonderen Rahmenbedingungen benachteiligt werden: „Es ist mir wichtig, dass unsere angehenden Lehrerinnen und Lehrer durch diese Ausnahmesituation nicht unnötig unter Druck geraten. Deswegen möchte ich den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern einen Freiversuch eröffnen, also eine zusätzliche Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung“, betont Kultusminister Michael Piazolo heute in München. Weiterlesen
BayMBl. (240/2020): Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 05.05.2020 wurde am 05.05.2020 veröffentlicht (BayMBl. Nr. 240). Sie tritt im Wesentlichen am 11.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 17.05.2020 außer Kraft treten. Inhaltlich setzt Sie insbesondere Beschlüsse des Ministerrats v. 05.05.2020 um und ersetzt die 3. BayIfSMV, die mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft tritt. Hinsichtlich der Beschlüsse des Ministerats, die bereits vor dem 11.05.2020 in Kraft treten sollen, wird bereits die 3. BayIfSMV geändert und die Änderungen sodann in die 4. BayIfSMV übernommen. Darüber hinaus wird die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine weitere Woche verlängert (bis zum Ablauf des 17.05.2020). Weiterlesen
Landtag: 46. Plenum (05.05.2020) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge
Er standen nur erste Lesungen auf der Tagesordnung. Beraten wurden: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland sowie ein Gesetzentwurf (SPD) Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes. Nächste Plenarsitzung (47.) laut Sitzungskalender: 13.05.2020. Weiterlesen
StK: Schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie – Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt / Erleichterungen bei Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen / Maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie
[4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 4. BayIfSMV / Ausgangsbeschränkung / Unterricht an Schulen / Kindertagesbetreuung / Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. / Handels- und Dienstleistungsbetriebe / Gastronomie, Hotellerie, Tourismus / Spielplätze / Sport / Weitere Einrichtungen und Betriebe] Weiterlesen
BayMBl. (239/2020): Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) bekannt gemacht
Die o.g. Verordnung v. 01.05.2020 wurde am 01.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 239 v. 01.05.2020). Sie tritt im Wesentlichen am 04.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft treten. Die 3. BayIfSMV ersetzt die 2. BayIfSMV, die mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft tritt. Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine Woche; diese tritt hiernach erst mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft. Inhaltlich setzt die 3. BayIfSMV die Beschlüsse des Ministerrats v. 28.04.2020 um, d.h. insbesondere die Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis zum 10.05.2020, die Zulassung von Versammlungen und Gottesdiensten unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Änderungen im Hinblick auf Ladengeschäfte (letztere waren bereits durch die Verordnung zur Änderung der 2. BayIfSMV v. 28.04.2020 umgesetzt worden und fanden nun auch Eingang in die 3. BayIfSMV). Weiterlesen
GVBl. (13/2020): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) und weiterer Rechtsvorschriften verkündet
Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 236). Es tritt am 01.05.2020 in Kraft und ändert neben dem BayLArztG auch das LStVG. Das BayLArztG erhält einen neuen § 5a „Sonderbestimmungen zum Auswahlverfahren 2020 anlässlich der Corona-Pandemie“. Hiernach wird im Auswahlverfahren für die Vergabe der Medizinstudienplätze im Rahmen der „Landarztquote“ angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Infektionsgefahren auf die zweite Stufe des Auswahlverfahrens verzichtet. Die Vergabe der Studienplätze für das kommende Wintersemester 2020/2021 erfolgt damit ausschließlich anhand der in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ermittelten Rangliste. Die Änderung des LStVG wurde erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens in den Gesetzentwurf aufgenommen (siehe Beschlussempfehlung mit Bericht). In jeder Verordnung soll künftig der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem sie in Kraft tritt. Zudem wurde Art. 51 LStVG geändert, die die amtliche Bekanntmachung von Verordnungen betrifft. Weiterlesen
GVBl. (13/2020): Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur (BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz – BayFoG) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 230). Es tritt am 01.05.2020 in Kraft. Hiernach wird ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen „BayernFonds“ zur Stützung der Realwirtschaft errichtet. Um die dafür erforderlichen Finanzmittel einzuwerben und zu verwalten, wird eine Bayerische Finanzagentur GmbH errichtet, die das nichtrechtsfähige Sondervermögen BayernFonds vertritt und mit der Verwaltung des BayernFonds betraut wird. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat der Gesetzentwurf signifikante Änderungen erfahren. Diese sind insbesondere eine Reaktion auf die Kritik des BayORH am ursprünglichen Gesetzentwurf. Zudem wurde ein Teil (€ 10 Mrd.) der für den Garantierahmen des Bayern-Fonds vorgesehenen Mittel (ursprünglich € 36 Mrd., nunmehr € 26 Mrd.) zugunsten einer Rückbürgschaft für die LfA Förderbank Bayern umgewidmet. Hierzu wurde parallel im 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 der Ermächtigungsrahmen für Rückbürgschaften zugunsten der LfA Förderbank Bayern statt wie beabsichtigt auf € 2 Mrd. auf nunmehr € 12 Mrd. angehoben. Weiterlesen
- 1
- 2
- 3
- …
- 189
- Next Page »