Der BayVGH hat mit Beschluss vom 19. Juni 2020 die bis zum 21. Juni 2020 geltende Regelung der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV), wonach die Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erlaubt ist, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als nicht rechtskonform erachtet. Weiterlesen
BayMBl. (304/2020): Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 20.05.2020 wurde am 29.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 304). Sie tritt im Wesentlichen am 30.05.2020 in Kraft und ersetzt die 4. BayIfSMV, die mit Ablauf des 29.05.2020 außer Kraft tritt. Die 5. BayIfSMV soll mit Ablauf des 14.06.2020 außer Kraft treten. (koh)
BayMBl. (287/2020): Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 20.05.2020 wurde am 20.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 287). Sie tritt am 21.05.2020 in Kraft und ändert insbesondere § 9 der 4. BayIfSMV (Sport). Vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des StMI Nr. 150 v. 19.05.2020. § 9 der 4. BayIfSMV erhält hiernach folgenden Wortlaut (Änderungen durchgestrichen bzw. gefettet): Weiterlesen
BVerfG: Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten. Eine verfassungsmäßige Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (auch: „Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung“) ist jedoch möglich. Weiterlesen
BVerfG: Eilanträge gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt
Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG Anträge auf vorläufige Außerkraftsetzung mehrerer, den Nachweis einer Masernschutzimpfung betreffende Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgelehnt. Nach den angegriffenen Vorschriften des IfSG darf eine Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder bestimmten Formen der Kindestagespflege lediglich bei Nachweis entweder eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen. Mit ihren Anträgen auf einstweilige Anordnung wollen die Beschwerdeführer erreichen, dass eine entsprechende Betreuung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden auch ohne den entsprechenden Nachweis erfolgen darf. Sollen wie hier gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden, gilt allerdings ein strenger Maßstab. Da die zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden nicht von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erscheinen, hatte die Kammer über die Anträge auf einstweilige Anordnung im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung zu entscheiden. Danach muss das Interesse, Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, gegenüber dem Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten. Weiterlesen
BayMBl. (273/2020): Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 15.05.2020 wurde am 15.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. 273). Sie tritt am 16.05.2020 in Kraft und verlängert die Geltungsdauer der EQV bis zum Ablauf des 15.06.2020. Personen, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach Bayern einreisen, sind hiernach grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Abweichungen von diesem Grundsatz sind aufgrund von epidemiologischen Einschätzungen möglich und in einem neuen § 1a näher spezifiziert. (koh)
EuGH: Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand einer Rückkehrentscheidung sind, in der Transitzone Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze ist als „Haft“ einzustufen
Ergibt die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Haft, dass die betreffenden Personen ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen Weiterlesen
BayMBl. (269/2020): Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) bekannt gemacht
Die o.g. Verordnung v. 14.05.2020 wurde am 14.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 269). Inhaltlich setzt sie insbesondere die Beschlüsse des Ministerrats aus der Kabinettssitzung v. 12.05.2020 um (stufenweise Öffnung der Gastronomie, Zulassung des Spielbetriebs der 1. und 2. Fußballbundesliga, Maskenpflicht auch im Fernverkehr, Geltungsdauer der 4. BayIfSMV wird bis zum Ablauf des 29. Mai 2020 verlängert). Die Verordnung tritt im Wesentlichen am 18.05.2020 in Kraft, teilweise bereits am 16.05.2020 (Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga), teilweise erst am 25.05.2020 (weitere Lockerungen in der Gastronomie). Weiterlesen
BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der Eindämmungsmaßnahmen zur Covid-19 Pandemie [u.a. gegen 3. BayIfSMV und 4. BayIfSMV]
Die 1. und die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG haben mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde des demnächst 65-jährigen Beschwerdeführers im Verfahren vor der 3. Kammer zielte darauf, Bund und Länder zu verpflichten, Lockerungen staatlicher „Corona-Maßnahmen“ zurückzunehmen. Die Verfassungsbeschwerde eines jüngeren Mannes im Verfahren vor der 1. Kammer zielte umgekehrt darauf, Einschränkungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unter 60 Jahre alte Menschen weiter zu lockern. Weiterlesen
BayVerfGH: Keine Außervollzugsetzung der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV)
In der Entscheidung vom 8. Mai 2020 hat der BayVerfGH es abgelehnt, die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) vom 1. Mai 2020 (GVBl S. 255, BayMBl Nr. 239), die durch § 23 Abs. 2 und 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 (BayMBl Nr. 240) und durch § 1 der Verordnung vom 7. Mai 2020 (BayMBl Nr. 247) geändert worden ist, durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. [Read more…]
BayMBl. (247/2020): Verordnung zur Änderung der 3. BayIfSMV und der 4. BayIfSMV bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 07.05.2020 wurde am 07.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 247). Sie tritt am 08.05.2020 in Kraft und ändert § 7 Abs. 1 und § 7a Satz 1 der 3. BayIfSMV sowie mit § 2 Abs. 1 und § 3 Satz 1 der 4. BayIfSMV die entsprechenden Nachfolgebestimmungen in jeweils gleicher Weise, indem die Wörter „eine weitere Person“ durch die Wörter „Angehörige eines weiteren Hausstands“ ersetzt werden. Weiterlesen
BayVGH: Corona – Keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht
Mit Beschluss vom 7. Mai 2020 hat der BayVGH einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die 3. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3.BayIfSMV) abgelehnt. Weiterlesen
BayMBl. (245/2020): Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) – Druckfehlerberichtigung
Die o.g. Verordnung v. 05.05.2020 wurde am 06.05.2020 berichtigt (BayMBl. Nr. 245). Die Berichtigungen betreffen die §§ 9 und 23 der 4. BayIfSMV. Die beiden § 23 betreffenden Berichtigungen sind ausschließlich rechtsförmlicher Natur. In § 9 wird ein Verweis angepasst – hiernach ist die Nutzung von Umkleidekabinen für Trainingszwecke der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders nunmehr zulässig. (koh)
BayMBl. (240/2020): Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 05.05.2020 wurde am 05.05.2020 veröffentlicht (BayMBl. Nr. 240). Sie tritt im Wesentlichen am 11.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 17.05.2020 außer Kraft treten. Inhaltlich setzt Sie insbesondere Beschlüsse des Ministerrats v. 05.05.2020 um und ersetzt die 3. BayIfSMV, die mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft tritt. Hinsichtlich der Beschlüsse des Ministerats, die bereits vor dem 11.05.2020 in Kraft treten sollen, wird bereits die 3. BayIfSMV geändert und die Änderungen sodann in die 4. BayIfSMV übernommen. Darüber hinaus wird die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine weitere Woche verlängert (bis zum Ablauf des 17.05.2020). Weiterlesen
BVerfG: Einstweilige Anordnung betreffend „Wohnungsverlassungsverbot“ gem. der 2. BayIfSMV abgelehnt
BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 – 1 BvR 996/20.
BayMBl. (239/2020): Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) bekannt gemacht
Die o.g. Verordnung v. 01.05.2020 wurde am 01.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 239 v. 01.05.2020). Sie tritt im Wesentlichen am 04.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft treten. Die 3. BayIfSMV ersetzt die 2. BayIfSMV, die mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft tritt. Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine Woche; diese tritt hiernach erst mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft. Inhaltlich setzt die 3. BayIfSMV die Beschlüsse des Ministerrats v. 28.04.2020 um, d.h. insbesondere die Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis zum 10.05.2020, die Zulassung von Versammlungen und Gottesdiensten unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Änderungen im Hinblick auf Ladengeschäfte (letztere waren bereits durch die Verordnung zur Änderung der 2. BayIfSMV v. 28.04.2020 umgesetzt worden und fanden nun auch Eingang in die 3. BayIfSMV). Weiterlesen
BVerfG: Einstweilige Anordnung betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. BayIfSMV abgelehnt
Mit heute bekannt gewordenem Beschl. v. 29.04.2020 (1 BvQ 47/20) hat das BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV in Gestalt der Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020 vorläufig außer Vollzug zu setzen, hilfsweise § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV dahingehend auszulegen, dass die Verkaufsfläche auch künstlich (durch Absperrung) auf 800 qm begrenzt werden kann, abgelehnt. Weiterlesen
GVBl. (13/2020): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) und weiterer Rechtsvorschriften verkündet
Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 236). Es tritt am 01.05.2020 in Kraft und ändert neben dem BayLArztG auch das LStVG. Das BayLArztG erhält einen neuen § 5a „Sonderbestimmungen zum Auswahlverfahren 2020 anlässlich der Corona-Pandemie“. Hiernach wird im Auswahlverfahren für die Vergabe der Medizinstudienplätze im Rahmen der „Landarztquote“ angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Infektionsgefahren auf die zweite Stufe des Auswahlverfahrens verzichtet. Die Vergabe der Studienplätze für das kommende Wintersemester 2020/2021 erfolgt damit ausschließlich anhand der in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ermittelten Rangliste. Die Änderung des LStVG wurde erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens in den Gesetzentwurf aufgenommen (siehe Beschlussempfehlung mit Bericht). In jeder Verordnung soll künftig der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem sie in Kraft tritt. Zudem wurde Art. 51 LStVG geändert, die die amtliche Bekanntmachung von Verordnungen betrifft. Weiterlesen
GVBl. (13/2020): Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur (BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz – BayFoG) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 230). Es tritt am 01.05.2020 in Kraft. Hiernach wird ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen „BayernFonds“ zur Stützung der Realwirtschaft errichtet. Um die dafür erforderlichen Finanzmittel einzuwerben und zu verwalten, wird eine Bayerische Finanzagentur GmbH errichtet, die das nichtrechtsfähige Sondervermögen BayernFonds vertritt und mit der Verwaltung des BayernFonds betraut wird. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat der Gesetzentwurf signifikante Änderungen erfahren. Diese sind insbesondere eine Reaktion auf die Kritik des BayORH am ursprünglichen Gesetzentwurf. Zudem wurde ein Teil (€ 10 Mrd.) der für den Garantierahmen des Bayern-Fonds vorgesehenen Mittel (ursprünglich € 36 Mrd., nunmehr € 26 Mrd.) zugunsten einer Rückbürgschaft für die LfA Förderbank Bayern umgewidmet. Hierzu wurde parallel im 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 der Ermächtigungsrahmen für Rückbürgschaften zugunsten der LfA Förderbank Bayern statt wie beabsichtigt auf € 2 Mrd. auf nunmehr € 12 Mrd. angehoben. Weiterlesen
GVBl. (13/2020): Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 238). Es ändert das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) und tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft. Inhaltlich wird der Sonderfonds „Corona-Pandemie“ um 10 Mrd. € aufgestockt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde auch eine weitere Erhöhung der globalen Rückbürgschaft des Freistaates Bayern gegenüber der LfA Förderbank Bayern beschlossen (auf nunmehr € 12 Mrd. sttt wie urspünglich geplant auf € 2 Mrd.). Diese zusätzliche Erhöhung des Garantierahmens für die LfA Förderbank Bayern sollte aber nicht zu einem höheren Gesamtrahmen für Risikoübernahmen von Seiten des Freistaates im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie führen. Deshalb wurde parallel im Entwurf des BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetzes der dort geplante Garantierahmen um € 10 Mrd. auf dann € 26 Mrd. Euro herabgesetzt (vgl. Art. 7 Abs. 1 BayGoG). Weiterlesen
- 1
- 2
- 3
- …
- 42
- Next Page »