Der BayVGH hat mit Beschluss vom 19. Juni 2020 die bis zum 21. Juni 2020 geltende Regelung der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV), wonach die Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erlaubt ist, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als nicht rechtskonform erachtet. Weiterlesen
BayMBl. (304/2020): Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 20.05.2020 wurde am 29.05.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 304). Sie tritt im Wesentlichen am 30.05.2020 in Kraft und ersetzt die 4. BayIfSMV, die mit Ablauf des 29.05.2020 außer Kraft tritt. Die 5. BayIfSMV soll mit Ablauf des 14.06.2020 außer Kraft treten. (koh)
BVerfG: Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten. Eine verfassungsmäßige Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (auch: „Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung“) ist jedoch möglich. Weiterlesen
EuGH: Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand einer Rückkehrentscheidung sind, in der Transitzone Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze ist als „Haft“ einzustufen
Ergibt die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Haft, dass die betreffenden Personen ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen Weiterlesen
BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der Eindämmungsmaßnahmen zur Covid-19 Pandemie [u.a. gegen 3. BayIfSMV und 4. BayIfSMV]
Die 1. und die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG haben mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde des demnächst 65-jährigen Beschwerdeführers im Verfahren vor der 3. Kammer zielte darauf, Bund und Länder zu verpflichten, Lockerungen staatlicher „Corona-Maßnahmen“ zurückzunehmen. Die Verfassungsbeschwerde eines jüngeren Mannes im Verfahren vor der 1. Kammer zielte umgekehrt darauf, Einschränkungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unter 60 Jahre alte Menschen weiter zu lockern. Weiterlesen
BayVerfGH: Keine Außervollzugsetzung der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV)
In der Entscheidung vom 8. Mai 2020 hat der BayVerfGH es abgelehnt, die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) vom 1. Mai 2020 (GVBl S. 255, BayMBl Nr. 239), die durch § 23 Abs. 2 und 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 (BayMBl Nr. 240) und durch § 1 der Verordnung vom 7. Mai 2020 (BayMBl Nr. 247) geändert worden ist, durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. [Read more…]
BayMBl. (245/2020): Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) – Druckfehlerberichtigung
Die o.g. Verordnung v. 05.05.2020 wurde am 06.05.2020 berichtigt (BayMBl. Nr. 245). Die Berichtigungen betreffen die §§ 9 und 23 der 4. BayIfSMV. Die beiden § 23 betreffenden Berichtigungen sind ausschließlich rechtsförmlicher Natur. In § 9 wird ein Verweis angepasst – hiernach ist die Nutzung von Umkleidekabinen für Trainingszwecke der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders nunmehr zulässig. (koh)
BayMBl. (240/2020): Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) bekanntgemacht
Die o.g. Verordnung v. 05.05.2020 wurde am 05.05.2020 veröffentlicht (BayMBl. Nr. 240). Sie tritt im Wesentlichen am 11.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 17.05.2020 außer Kraft treten. Inhaltlich setzt Sie insbesondere Beschlüsse des Ministerrats v. 05.05.2020 um und ersetzt die 3. BayIfSMV, die mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft tritt. Hinsichtlich der Beschlüsse des Ministerats, die bereits vor dem 11.05.2020 in Kraft treten sollen, wird bereits die 3. BayIfSMV geändert und die Änderungen sodann in die 4. BayIfSMV übernommen. Darüber hinaus wird die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine weitere Woche verlängert (bis zum Ablauf des 17.05.2020). Weiterlesen
BVerfG: Einstweilige Anordnung betreffend „Wohnungsverlassungsverbot“ gem. der 2. BayIfSMV abgelehnt
BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 – 1 BvR 996/20.
BayMBl. (239/2020): Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) bekannt gemacht
Die o.g. Verordnung v. 01.05.2020 wurde am 01.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 239 v. 01.05.2020). Sie tritt im Wesentlichen am 04.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft treten. Die 3. BayIfSMV ersetzt die 2. BayIfSMV, die mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft tritt. Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine Woche; diese tritt hiernach erst mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft. Inhaltlich setzt die 3. BayIfSMV die Beschlüsse des Ministerrats v. 28.04.2020 um, d.h. insbesondere die Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis zum 10.05.2020, die Zulassung von Versammlungen und Gottesdiensten unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Änderungen im Hinblick auf Ladengeschäfte (letztere waren bereits durch die Verordnung zur Änderung der 2. BayIfSMV v. 28.04.2020 umgesetzt worden und fanden nun auch Eingang in die 3. BayIfSMV). Weiterlesen
BVerfG: Einstweilige Anordnung betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. BayIfSMV abgelehnt
Mit heute bekannt gewordenem Beschl. v. 29.04.2020 (1 BvQ 47/20) hat das BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV in Gestalt der Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020 vorläufig außer Vollzug zu setzen, hilfsweise § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV dahingehend auszulegen, dass die Verkaufsfläche auch künstlich (durch Absperrung) auf 800 qm begrenzt werden kann, abgelehnt. Weiterlesen
BayMBl. (25/2020): Notbekanntmachung der Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die o.g. Verordnung wurde am 28.04.2020 im BayMBl. bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 225). Sie tritt am 29.04.2020 in Kraft und betrifft die §§ 2 und 7 der 2. BayIfSMV. Sie setzt damit die heute im Ministerrat beschlossenen Änderungen im Hinblick auf Ladengeschäfte um. Buch- und Fahrradläden müssen hiernach in Zukunft ebenfalls die 800 qm-Grenze beachten. Generell gilt: Größere Ladengeschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm begrenzen. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der Kfz-Handel und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mehr als 800 qm öffnen. Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt für alle Ladengeschäfte. Weiterlesen
VG Regensburg: Öffnung eines Ladengeschäfts in Einkaufszentrum zulässig
Das VG Regensburg hat mit Eilbeschluss vom 27.04.2020 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass ein Geschäft für Herrenbekleidung im Regensburger Donau-Einkaufszentrum öffnen darf. Weiterlesen
VG Bayreuth: Entscheidungen zur 800-Quadratmeter-Regelung nach der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV)
Das VG Bayreuth hat am Montag, 27.04.2020, über zwei Eilanträge einer Textilkette entschieden. Die Antragstellerin betreibt Filialen, die jeweils mehr als 800 m² Verkaufsfläche haben. Weiterlesen
BayVGH: Corona – Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz [Leitsatzentscheidung]
Mit Beschluss vom 27.04.2020 hat der BayVGH einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stattgegeben, diese jedoch nicht außer Vollzug gesetzt. Weiterlesen
VG Ansbach: Weitere Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen – 800 Quadratmeter-Regelung und Vorhaltepflicht von Klinikbetten
Das VG Ansbach hatte am Freitag und Sonntag über insgesamt fünf Eilanträge zu entscheiden. Davon bezogen sich drei auf weitere Standorte (Fürth, Erlangen und Ansbach) der bereits am Freitag entschiedenen Bekleidungshauskette. Weiter hat die 18. Kammer am Samstag dem Antrag einer Nürnberger Privatklinik stattgegeben, die sich gegen die Pflicht zum Freihalten ihrer sechs Klinikbetten gewendet hatte. Die 30. Kammer hat demgegenüber den Antrag einer Ladenkette abgelehnt, die im Ansbacher Brücken-Center ein Ladengeschäft betreibt und am 27. April 2020 öffnen wollte. Weiterlesen
GVBl. (12/2020): Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) verkündet
Die o.g. Verordnung v. 21.04.2020 wurde am 25.04.2020 im GVBl. verkündet (GVBl. S. 222). Die Notbekanntmachung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 1 LStVG erfolgte bereits am 21.04.2020 im BayMBl. (BayMBl. Nr. 210). Die Änderung betrifft die bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Verordnung tritt am 27.04.2020 in Kraft und ändert die 2. BayIfSMV v. 16.04.2020 (BayMBl. Nr. 205). Zum Wortlaut der geänderten konsolidierten Vorschriften vgl. hier. (koh)
BayVerfGH: Keine Außervollzugsetzung der Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie in der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
In der Entscheidung vom 24. April 2020 hat der BayVerfGH es abgelehnt, § 5 Abs. 2, 3 und 4 Satz 2 und § 7 Nr. 9 der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 (GVBl S. 214) durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Weiterlesen
VG Ansbach: Corona-Maßnahmen – Freiwillige Beschränkung größerer Verkaufsräume auf 800qm führt nicht zu einer Öffnungserlaubnis
Die 18. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 24. April 2020 den Eilantrag einer Bekleidungskette abgelehnt, die mit einer vorübergehenden freiwilligen Beschränkung der Ladenflächen ihres Bekleidungshauses dessen Öffnung am 27. April 2020 erreichen wollte. Weiterlesen
BayMBl. (210/2020): Notbekanntmachung Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung [Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung]
Die o.g. Verordnung v. 21.04.2020 wurde am 21.04.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 210). Sie betrifft die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des StMGP Nr. 114 v. 21.04.2020). Die Verordnung tritt am 27.04.2020 in Kraft und ändert die 2. BayIfSMV v. 16.04.2020 (BayMBl. Nr. 205). Die geänderten konsolidierten Vorschriften lauten wie folgt (Änderungen gefettet bzw. durchgestrichen): Weiterlesen
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