Gastbeiträge von Autorinnen und Autoren sind herzlich willkommen!
Dabei ist es ein Anliegen, gerade dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein hochwertiges Forum zu bieten und universitäre Forschung und Expertise so verstärkt für die Rechtsanwender in der Praxis – insbesondere in der bayerischen öffentlichen Verwaltung, in Justiz, öffentlichen Unternehmen und Anwaltschaft – fruchtbar und für eine interessierte Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
Über 5.000 Leser/Monat – darunter zahlreiche aus Behörden, Verbänden, (Landes-)Politik und Medien – legen nahe, dass dies ein realistisches Ansinnen ist.
Beitrags-Themen und inhaltliche Anforderungen
Der Schwerpunkt der redaktionellen Beiträge liegt bei rechtlichen Themen. Diese können ebenenübergreifend dem gesamten Spektrum des öffentlichen Rechts entstammen, können sich also auch europa- und bundesrechtlichen Entwicklungen widmen, die für den Freistaat Bayern relevant sind. Auch Rezensionen und Veranstaltungsberichte sind gerne gesehen. Im Einzelfall finden darüber hinaus sonstige Themen Eingang, die von besonderer Bedeutung für die öffentliche Verwaltung sind.
Dabei ist BayRVR offen für eine Vielzahl an Formen. Das reicht von einzelnen ausformulierten Gedanken bis hin zu umfangreicheren Aufsätzen.
Das einigende Band der auf BayRVR publizierten redaktionellen Beiträge ist dabei:
- Das Ansinnen
Die Leserinnen und Leser sollen auf interessante Entwicklungen aufmerksam gemacht werden und sich darüber sachlich informieren können. Das schließt kritische und pointierte Stellungnahmen nicht aus, sofern sie aus Verfassersicht sachlich begründet sind.
- Die Trennung der juristischen von der politischen Argumentation
Das öffentliche Recht ist ein in hohem Maße politisch geprägtes Recht (Pkw-Maut und Betreuungsgeld seien als Stichworte genannt). Umso wichtiger ist eine möglichst weitgehende Unterscheidung der Sphären: Auf BayRVR wird juristisch argumentiert – eingedenk des Umstands, dass nicht alles, was politisch wünschenswert erscheint, deshalb auch rechtlich zulässig ist und nicht alles, was politisch fragwürdig erscheint, deshalb bereits rechtlich unzulässig wäre.
- Die Aktualität
Die auf BayRVR publizierten Beiträge nehmen aktuelle Entwicklungen auf und befinden sich auch sonst auf aktuellem Stand, insbesondere was den Eingang der Rechtsprechung angeht. Dabei geht es weniger darum, ein erstes Informationsbedürfnis seitens der Leserschaft im unmittelbaren zeitlichen Umfeld zu einem Ereignis (z.B. einer Gerichtsentscheidung) aufzunehmen – die auf BayRVR veröffentlichten Beiträge sollen auch abseits eines ersten Informationsbedürfnisses die Lektüre lohnen: So will ein Urteil erst gelesen und ggfls. mit Aussagen anderer Urteile oder Stimmen in der Literatur abgeglichen werden; das, was gedanklich gereift ist, muss anschließend ausformuliert werden. Das kostet Zeit (und damit auch Leser) – jedoch Zeit, die sich lohnt, und die BayRVR seinen Autorinnen und Autoren gerne zur Verfügung stellt.
- Der Stil – Fachtermini und Fußnoten
BayRVR richtet sich in erster Linie an ein Fachpublikum. Der Verwendung von Fachtermini oder Fußnoten steht daher nichts entgegen, beides wird gerne gesehen. Davon abgesehen freut sich jede Leserschaft über lesbare Beiträge – Nominalkonstruktionen und Schachtelsätze sollten daher die Ausnahme bleiben.
Zitierfähigkeit der Beiträge
Redaktionelle Beiträge werden am Ende mit einer spezifischen Net-Dokumentennummer versehen. Die Zitierfähigkeit dieser Beiträge genügt akademischen Erfordernissen:
a) Beiträge dauerhaft und eindeutig referenzierbar
Die Beiträge bleiben dauerhaft erhalten, werden also nicht depubliziert (etwa weil sie schon älter sind und es gölte, durch Löschung Webspace zu schaffen). Bei den Beitrags-URL handelt es sich um Permalinks. Darüber hinaus ist jeder Beitrag mittels der spezifischen Net-Dokumenten-Nummer über die BayRVR-interne Suche eindeutig identifizierbar und adressierbar (der Suchterm lautet stets ohne Leerzeichen: „BayRVR[Nummer]“).
b) Auch Stand des Beitrags eindeutig referenzierbar
Einmal veröffentlichte Beiträge werden textlich nicht mehr verändert. Gegebenenfalls für nötig befundene Updates finden sich unter ihrem jeweiligen Datum ausschließlich als Ergänzung am Ende des Beitrags und sind als solche gekennzeichnet – der ursprüngliche Text bleibt unverändert (vgl. etwa: hier).
c) Zitiervorschläge
- Langform: Autor, Titel, BayRVR, Net-Dokumenten-Nummer, www.bayrvr.de (Stand)
- Kurzform: Autor, BayRVR, Net-Dokumenten-Nummer, www.bayrvr.de (Stand)
Beispiele:
- Michl, Entschädigung für überlange Verfahrensdauer in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, BayRVR, Net-Dokument BayRVR2014051901, www.bayrvr.de (Stand: 04.07.2014)
- Michl, BayRVR, Net-Dokument BayRVR2014051901, www.bayrvr.de (Stand: 04.07.2014)
Manuskriptabgabe und Rechte
Manuskripte werden ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen und werden an folgende E-Mail-Adresse erbeten: manuskripte[ätt]bayrvr.de.
Die Annahme zur Veröffentlichung erfolgt per E-Mail.
Ihr Manuskript wird redigiert und geht Ihnen vor der Veröffentlichung nochmals zur Durchsicht und Freigabe zu.
Mit der Annahme erwirbt BayRVR honorarfrei das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung. Ansonsten verbleiben die Rechte beim Autor bzw. der Autorin. Diese sind insbesondere frei darin, den Beitrag nach Ablauf von mindestens vier Wochen beliebig weiterzuverwerten und andernorts zu veröffentlichen – sei es kommerziell oder ideell, sei es in veränderter oder unveränderter Form, sei es in Printform oder online. Die Autorinnen und Autoren tragen dafür Sorge, dass der Veröffentlichung auf BayRVR Rechte Dritter nicht entgegenstehen (etwa weil der Beitrag so oder so ähnlich auch andernorts zur Veröffentlichung vorgesehen ist).
Redaktionelle Beiträge werden i.d.R. mit einem großen thematisch passenden Foto als solche gekennzeichnet. Der kostenpflichtige Erwerb obliegt BayRVR. Am Ende eines redaktionellen Beitrags folgen einige Hinweise zur Autorin bzw. zum Autor. Die Hinweise sollen mit einem Autorenfoto versehen werden, um dessen Übersendung höflich gebeten wird; dabei ist darauf zu achten, dass der Fotograf einer kostenfreien – auch kommerziellen – Nutzung des Fotos auf Websites generell oder im konkreten Einzelfall zugestimmt hat.
Weitere Fragen?
Die gute und wertschätzende Betreuung von Autorinnen und Autoren ist mir ein wichtiges Anliegen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: entweder per E-Mail (kohnen[ätt]bayrvr.de), gerne auch telefonisch (mobil unter 01523 3 94 32 38). Zögern Sie nicht, sich zu melden – ich freue mich über Ihr Interesse!