Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes v. 24.07.2013 wurde am 31.07.2013 verkündet. Es tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Weiterlesen
StMAS: Bayern verdoppelt Blindengeld für Taubblinde – Bayerisches Blindengeldgesetz
„Der Freistaat steht zu seiner besonderen Verantwortung für blinde Menschen. Bayern war das erste Bundesland, das am 1. Oktober 1949 ein Blindengeld als reine Landesleistung eingeführt hat. Heute setzen wir wieder ein Zeichen! Weiterlesen
Landtag: 131. Plenarsitzung (16.07.2013) – behandelte Gesetzentwürfe
In 2. Lesung wurden behandelt und beschlossen: Weiterlesen
Landtag: 120. Plenarsitzung (21.02.2013) – behandelte Gesetzentwürfe
In 1. Lesung ohne Aussprache wurde behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen: Weiterlesen
Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) eingebracht
Grund für die Gesetzesinitiative
Nach den Vorschriften des BayBlindG erhalten blinde Menschen Geld, damit sie ihre durch die Blindheit bedingten Nachteile ausgleichen können. Die besondere Situation taubblinder Menschen ist bislang jedoch nicht berücksichtigt. Dabei hat diese Personengruppe einen außerordentlich großen Weiterlesen