Das Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) v. 08.07.2013 wurde am 15.07.2013 verkündet. Es tritt am 01.08.2013 in Kraft. Weiterlesen
Später still in Bayern – Änderung des Feiertagsgesetzes
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Der Bayerische Landtag hat das Feiertagsgesetz geändert. Die Stille an stillen Tagen beginnt später: nicht mehr ab 0.00 Uhr, sondern ab 2.00 Uhr. Weiterlesen
Landtag: 130. Plenarsitzung (02.07.2013) – behandelte Gesetzentwürfe
In 1. Lesung wurde behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen: Weiterlesen
Landtag: 121. Plenarsitzung (05.03.2013) – behandelte Gesetzentwürfe
In 1. Lesung ohne Aussprache wurde behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen: Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) eingebracht
Grund für die Gesetzesinitiative
Nach aktueller Gesetzeslage sind an den stillen Tagen – das sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiliger Abend – öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Nämlich dann, wenn Weiterlesen
Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes
Innenminister Herrmann: „Stille Tage ab 2 Uhr nachts geschützt / Ernster Charakter der stillen Tage bleibt voll gewahrt“ Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen (zur Verbändeanhörung)
Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) beschlossen. Mit ihm soll der Beginn der Schutzzeit an stillen Tagen auf 2.00 Uhr nachts, mit Ausnahme des Karfreitags und Karsamstags, verlegt werden. Weiterlesen