Jetzt ist es amtlich: Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13 des laufenden Jahres wurde das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 veröffentlicht (S. 405 ff.). Damit ist es rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Weiterlesen
GVBl (13/2013): Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 verkündet
Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 v. 08.07.2013 wurde am 15.07.2013 verkündet. Es tritt im Wesentlichen zum 01.01.2013 bzw. am 01.01.2014 in Kraft (rückwirkend zum 01.01.2013 betreffend insbesondere die lineare Erhöhung der Bezüge um 2,65 Prozent, am 01.01.2014 betreffend insbesondere die lineare Erhöhung der Bezüge um 2,95 Prozent). Weiterlesen
Landtag: Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 beschlossen
Der Bayerische Landtag hat auf seiner 130. Plenarsitzung vom 02.07.2013 das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 beschlossen und dabei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Änderungen zugestimmt. Weiterlesen
Landtag: 130. Plenarsitzung (02.07.2013) – behandelte Gesetzentwürfe
In 1. Lesung wurde behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen: Weiterlesen
Landtag: 125. Plenarsitzung (24.04.2013) – behandelte Gesetzentwürfe
In 2. Lesung wurden behandelt und beschlossen: Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 eingebracht
Am 9. März 2013 haben die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst der Länder vereinbart, dass die Tabellenentgelte der Beschäftigten des Freistaats Bayern rückwirkend ab 1. Januar 2013 um 2,65 v.H. und ab 1. Januar 2014 um 2,95 v.H. erhöht werden. Auszubildende erhalten anstelle der linearen Anhebung Weiterlesen
StMI: Besoldungserhöhung 2013/2014
Das Tarifergebnis für Bund und Länder vom 09.03.2013 soll 1:1 auf alle bayerischen Beamten einschließlich der bayerischen kommunalen Wahlbeamten übertragen werden. Sie sollen rückwirkend ab 01.01.2013 eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,65 Prozent erhalten und ab 01.01.2014 eine Erhöhung um 2,95 Prozent. Weiterlesen
Staatskanzlei: Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auf die Beamten
Das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird zeit- und inhaltsgleich auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Weiterlesen